Nicht verdeckbares Tattoo bei der Bundeswehr?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tattoos sind für die Bundeswehr grundsätzlich kein Problem, auch nicht im sichtbaren Bereich. Ein absoluter Ausschlussgrund wäre nur, wenn das Tattoo rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.


tim12843 
Fragesteller
 05.09.2022, 18:08

vielen dank

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Steht in der ZDV A-2630/1:

603. Körpermodifikationen und Körperbemalungen sind mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
(...)
Sie dürfen die körperliche Leistungsfähigkeit nicht einschränken sowie die Bedienung und die Funktionsfähigkeit von Ausrüstung, Waffen und Gerät nicht beeinträchtigen.
Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen, an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen. Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.
Die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die Abdeckpflicht.

Unproblematisch. Einfach lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

tim12843 
Fragesteller
 05.09.2022, 18:09

danke

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Laß die Tätowierung getrost offen.

Hinterm Ohr ist harmlos. Im Gesicht wäre es ein Ausschlußgrund.