Kindergeld soll gestrichen werden, was tun?
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr mein Abitur bestanden und wollte danach direkt eine Ausbildung starten. Leider hatte ich für 2023 keine Plätze mehr gefunden und werde mich für dieses Jahr bewerben. Ich wollte mich Ausbildungssuchend melden, aber das Arbeitsamt reagiert gar nicht auf meine Anrufe und vor Ort ist die Warteschlange zu lang, weshalb mir immer geraten wird ein anderes mal zu kommen. Ich habe auch schon Briefe bekommen von der Familienkasse und ich sollte schon vor ein paar Tagen alles einreichen, aber bis jetzt habe ich halt nichts. Kann mir einer bitte sagen was jetzt passiert und was ich machen soll? Also muss ich ne Strafe zahlen? Hab gehört man muss das ganze Geld in dem Zeitraum, wo man sich nicht gemeldet hat zurückzahlen, ist das wahr?
3 Antworten
Mußt Du zur Agentur für Arbeit hingehen, warten und Dich nicht abwimmeln lassen.
man muss das ganze Geld in dem Zeitraum, wo man sich nicht gemeldet hat zurückzahlen
Unter Umständen.
Hab gehört man muss das ganze Geld in dem Zeitraum, wo man sich nicht gemeldet hat zurückzahlen, ist das wahr?
Genau, darauf wird es hinaus laufen.
So lange rückwirkend kannst du dich nicht ausbildungssuchend melden.
Muss ich das Geld auf einmal zurückzahlen oder kann ich es in Raten abbezahlen?
Vielen Dank für deine Antworten :) Kann ich mich denn während ich das Geld zurückzahle irgendwie noch Kindergeld beantragen?
Im ungünstigsten Fall muss das zu viel gezahlte Kindergeld zurück gezahlt werden. Und du hättest dich doch schon lange bequem online Arbeitsuchend melden können und den Kindergeldantrag ebenfalls online stellen können und dann den Antrag unterschrieben von den Eltern als Bezugsberechtigte an die Arbeitsagentur senden können.
Wenn Ihr Kind noch keinen Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz hat oder aktuell auf der Suche ist: Verwenden Sie bitte den Vordruck Erklärung Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
Für die Mitteilung benötigen Sie zudem zusätzliche Nachweise:
Sucht Ihr Kind nach einem Arbeitsplatz, besteht der Anspruch auf Kindergeld nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Weisen Sie in diesem Fall nach, dass Ihr Kind bei der Arbeitsagentur oder dem zuständigen Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist.
Sucht Ihr Kind nach einem Ausbildungsplatz und ist bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet, reichen Sie bitte die Bescheinigung der Berufsberatung ein.
Ist Ihr Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und nicht bei einer Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet: Belegen Sie bitte mit Bewerbungen einschließlich Absagen oder ähnlichen Dokumenten, dass Ihr Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/nachweise-einreichen
Ansonsten für die Berufsberatung:
Einen Termin kannst du persönlich in deiner Agentur für Arbeit, telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen. Wenn du eine Beratung per Video möchtest, dann gib das bei der Terminvereinbarung an.
Auch wenn man sich später als Ausbildungssuchend meldet?