Kindergeld soll gestrichen werden, was tun?

3 Antworten

Mußt Du zur Agentur für Arbeit hingehen, warten und Dich nicht abwimmeln lassen.

man muss das ganze Geld in dem Zeitraum, wo man sich nicht gemeldet hat zurückzahlen

Unter Umständen.

Hab gehört man muss das ganze Geld in dem Zeitraum, wo man sich nicht gemeldet hat zurückzahlen, ist das wahr?

Genau, darauf wird es hinaus laufen.


Tolga03503 
Beitragsersteller
 12.01.2024, 23:00

Auch wenn man sich später als Ausbildungssuchend meldet?

Jurafuchs  12.01.2024, 23:05
@Tolga03503

So lange rückwirkend kannst du dich nicht ausbildungssuchend melden.

Tolga03503 
Beitragsersteller
 12.01.2024, 23:08
@Jurafuchs

Muss ich das Geld auf einmal zurückzahlen oder kann ich es in Raten abbezahlen?

Tolga03503 
Beitragsersteller
 12.01.2024, 23:15
@Jurafuchs

Vielen Dank für deine Antworten :) Kann ich mich denn während ich das Geld zurückzahle irgendwie noch Kindergeld beantragen?

Im ungünstigsten Fall muss das zu viel gezahlte Kindergeld zurück gezahlt werden. Und du hättest dich doch schon lange bequem online Arbeitsuchend melden können und den Kindergeldantrag ebenfalls online stellen können und dann den Antrag unterschrieben von den Eltern als Bezugsberechtigte an die Arbeitsagentur senden können.

Wenn Ihr Kind noch keinen Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz hat oder aktuell auf der Suche ist: Verwenden Sie bitte den Vordruck  Erklärung Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
Für die Mitteilung benötigen Sie zudem zusätzliche Nachweise:
Sucht Ihr Kind nach einem Arbeitsplatz, besteht der Anspruch auf Kindergeld nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Weisen Sie in diesem Fall nach, dass Ihr Kind bei der Arbeitsagentur oder dem zuständigen Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist.
Sucht Ihr Kind nach einem Ausbildungsplatz und ist bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet, reichen Sie bitte die Bescheinigung der Berufsberatung ein.
Ist Ihr Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und nicht bei einer Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet: Belegen Sie bitte mit Bewerbungen einschließlich Absagen oder ähnlichen Dokumenten, dass Ihr Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/nachweise-einreichen

Ansonsten für die Berufsberatung:

Einen Termin kannst du persönlich in deiner Agentur für Arbeit, telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen. Wenn du eine Beratung per Video möchtest, dann gib das bei der Terminvereinbarung an.

0800 4 555500 (gebührenfrei)

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung