Neue Wohnung, Student?

2 Antworten

Ich habe keinen wirklichen Tipp für Dich - außer dem, daß ich Dein Unterfangen nicht für empfehlenswert halte.

So, wie es klingt, willst Du ohne Kohle von zu Hause ausziehen. Das solltest Du Dir nochmal überlegen.

Wenn ich richtig verstanden habe, lebst Du akttuell noch bei den Eltern, welche ALG 2 - u.a. für Dich - beziehen.

Deine Eltern müssen Deinen Auszug melden und bekommen dann dementsprechend kein Geld mehr für Dich. Schlimmnstenfalls müssen sie umziehen.

Du kannst in Berlin-Neukölln ALG 2 beantragen. Man wird Dir vermutlich jedoch nur dann Leistungen bewilligt, wenn Du als "Härtefall" giltst, da Du unter 25 bist.

Um als Härtefall zu gelten, muß auch das aktuell zuständige Jobcenter Deinen Auszug genehmigen.

Oder Du mußt Dich in Berlin-Neukölln an eine Obdachlosenorganisation wenden, wenn Du dort niemanden kennst.

Wenn Du vollährig bist, kannst Du ja grundsätzlich machen, was Du willst.


isomatte  24.07.2021, 09:44

Leistungen müssen bei vorliegen von Bedürftigkeit und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auf jeden Fall erbracht werden, ob unter oder über 25 ist hier erst einmal völlig irrelevant.

Nur bei der Übernahme von angemessenen Wohnkosten würde es unter 25 im Regelfall zu Problemen führen, wenn man vom alten Jobcenter keine schriftliche Bewilligung für den Umzug vorweisen kann, oder einen wichtigen Grund nachweisen, belegen bzw. glaubhaft machen kann.

Hat man das unter 25 alles nicht, dann muss wie oben schon geschrieben, zumindest der Regelbedarf für den Lebensunterhalt gezahlt werden, so wie er ihn auch bei den Eltern bekommt, abzüglich evtl. eigener anrechenbarer Einkommen wie z.B. sein Kindergeld.

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Erst einmal müssten deine Eltern deinen Auszug dem Jobcenter mitteilen und nachweisen, also deine Abmeldung z.B. in Kopie einreichen, dann gibt es für dich natürlich keine Leistungen mehr, auch dein Anteil der Miete entfällt.

Der wird dann zwar erst einmal auf die anderen Personen verteilt und muss im Regelfall dann für einen Übergangszeitraum von min. 6 Monaten weiter gezahlt werden, sollte die Miete dann nach deinem Auszug nicht mehr angemessen sein, aber im schlimmsten Fall müssten deine Eltern sich ggf.eine angemessene Wohnung suchen, wenn sie die Kosten nicht senken könnten oder wollten und sich nach dieser Übergangszeit eine eigene Zuzahlung nicht leisten könnten.

Du bist volljährig und kannst wohnen wo Du willst, kannst Du aber dem neuen Jobcenter dann in Berlin keine Bewilligung für den Auszug vom alten Jobcenter vorlegen, oder einen wichtigen Grund ( Härtefall ) nennen und belegen bzw. glaubhaft machen, dann sieht es mit der Übernahme von angemessenen Wohnkosten unter 25 Jahren nicht gut aus.

Aber bei Bedürftigkeit und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen, müsste dir dann zumindest dein derzeitiger Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 € gezahlt werden, so wie er dir bei deinen Eltern ohne eigenes Einkommen zusteht.

Eigene evtl. anrechenbare Einkommen wie z.B. Kindergeld würden dann entsprechend der Verordnungen auf deinen Regelbedarf angerechnet, ohne weiteres Einkommen könntest Du dann von sogenanntem sonstigem Einkommen min. 30 € Versicherungspauschale gelten machen, dann würden z.B. keine 219 €, sondern max. 189 € auf deinen Regelbedarf angerechnet.

Solltest dich dann z.B. an die Caritas oder eine andere z.B. Obdachlosenunterkunft wenden, die könnten dir dann nicht nur evtl.eine Unterkunft beschaffen bzw. geben, sondern im Ernstfall ( solltest Du auf der Straße leben wollen ) eine Postadresse geben, die zur ALG - 2 Antragstellung notwendig ist.