Neben der Ausbildung im EH noch einen Nebenjob?


05.03.2020, 17:58

Warum die Frage: Weil beides ja im gleichen Gewerbe ist (Einzelhandel) - wäre das nicht Konkurrenz?

Oder kommt es dann auf das Fachgebiet an?

4 Antworten

Oder kommt es dann auf das Fachgebiet an?

Nein - du darfst nur nicht beim selben Arbeitgeber den Minijob ausüben, sonst wird dies als ein Beschäftigungsverhältnis gerechnet:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigunggilt beispielsweise auch:

  • Eine betriebliche Berufsbildung bzw. eine inner- oder außerbetriebliche Berufsausbildung,
  • eine Tätigkeit, die für die Dauer des Bezuges von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld) unterbrochen wird. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während der Elternzeit Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bezieht, gehören nicht hierzu,
  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes,
  • der Bezug von Vorruhestandsgeld.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Wird das Einkommen vom Nebenjob dann besteuert? Die gesamte Summe?

Falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert😂

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Somit hast du für deine Ausbildungsvergütung als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ in 2020 + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei🤣

Gruß siola55

Als erstest musst Du deinen neuen AG informieren.

Wenn der keine Probleme darin sieht, dann kannst und darfst Du das natürlich. Zumindest solange Deine Ausbildung hierdurch nicht gefährdet wird.

Aber auch das Arbeitsschutzgesetz muss beachtet werden. Es gilt:

"Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr, da ihm gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zustehen."

Auch den AG aus dem Nebenjob musst Du über Dein zukünftiges Ausbildungsverhältnis informieren.

Hallo,

auch sozialversicherungsrechtlich gibt es hier kein Problem. Der Minijob kann neben der Ausbildung ausgeführt werden.

https://www.minijobs-aktuell.de/minijob-neben-einer-hauptbeschaeftigung/

Wichtig ist aber, dass Sie den Nebenjob mit dem Ausbilder klären. Denn dies könnte auch als "unzulässige" Konkurrenzbeschäftigung gesehen werden. Was wiederum ziemliche Konsequenzen für die Ausbildung haben kann.

Viele Grüße

Marc Wehrstedt

Ob du weiterhin dort arbeiten darfst, musst du mit deinem Arbeitgeber klären.

Steuerrechtlich wäre dein Nebenjob nicht relevant.