Nch Zulassung direkt Auto vom Händler mitnehmen?

4 Antworten

Grundsätzlich sollte das möglich sein. Aber einige Händler vorallem größere Vertragshändler machen vor der Übergabe einen Check oder Inspektion sowie den TÜV bevor sie das Fahrzeug übergeben. Bei meinem letzten Kauf hat der Händler mir bei der Übergabe zudem noch alle Funktionen sowie Assistenzsysteme erklärt, dafür hat der sich auch Zeit genommen. Daher war zur Übernahme auch ein Termin notwendig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du die Papiere für die Zulassung schon bekommen hast, dann ist die Finanzierung auch schon bestätigt worden. Somit kannst du das Auto abholen. Es aber sein, dass der Händler es noch etwas "aufhübschen" möchte. Somit sollte er schon über deinen Abholtermin informiert sein.

Der Händler braucht nur die Bestätigung, dass die Bank die Finanzierung genehmigt hat. Wenn er diese hat, wird das Auto angemeldet und kann abgeholt werden. Frage sonst einfach den Händler, wann Du Dein Auto abholen kannst.


verreisterNutzer  27.06.2020, 13:31

Danke :) . Würde ich gerne der ist am wochende aber leider nicht erreichbar

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Bestimmt, wenn es einen Kauf gibt und die Rechnung bezahlt wurde.

Warum sollte ein Händler sich auch weigern?

Achte bitte auf den Versicherungsschutz der benötigt wird ab der ersten Fahrt.

Nicht dass da etwas den Bach runtergeht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mike6969  29.06.2020, 16:16

Ohne eine eVb-Nummer von der Versicherung kann das Fahrzeug garnicht angemeldet werden.

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schleudermaxe  29.06.2020, 18:08
@Mike6969

Es ist aber doch angemeldet, so die Frage, zwei mal anmelden geht doch gar nicht!

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Mike6969  29.06.2020, 20:33
@schleudermaxe

Zulassungstermin Montag, also heute. So steht es in der Frage. Die Zulassungsstelle braucht diese eVb-Nummer. Danach fragt auch der Händler, wenn er die Anmeldung des Fahrzeuges für den Kunden übernimmt. Dadurch wird verhindert, dass ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz angemeldet wird. Wenn das Fahrzeug schon angemeldet ist, alles gut. Das Fahrzeug hat dann auch Versicherungsschutz. Allerdings darf dann nicht vergessen werden, dass der Versicherungsvertrag noch unterschrieben werden muss, weil der Versicherungsschutz nur vorläufig ist und sich nur auf die Haftpflicht beschränkt. Erfolgt kein Vertragsabschluss, muss die Versicherung das irgendwann der Zulassungsstelle melden und es erfolgt die Zwangsabmeldung des Fahrzeuges.

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schleudermaxe  29.06.2020, 20:36
@Mike6969

Quatsch! Das Ding nennt sich Versicherungsbestätigung, also gibt es eine Versicherung.

Zudem, was geht Dich eigentlich meine Antwort an?

Es geht doch laut Frage gar nicht um eine weitere Anmeldung/eVBN.

Und das eine erste Fahrt gar nicht versichert ist, durfte ich in meinem Bestand noch nie erleben. Es ist also auch falsch, dass nur die Haftpflicht versicherbar ist.

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Mike6969  29.06.2020, 20:49
@schleudermaxe

Ich glaube, Du hast meinen Kommentar weder richtig gelesen noch verstanden. Und wenn ich hier etwas kommentieren will, dann tue ich das auch. Ich lasse mir diesbezüglich keine Vorschriften machen.

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schleudermaxe  29.06.2020, 20:51
@Mike6969

Ich verbiete aber doch gar nichts, ich wehre mich lediglich über aberwitzige Behauptungen, mit denen keiner etwas anfangen kann. Und die auch mit der Frage überhaupt nichts am Hut haben.

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schleudermaxe  30.06.2020, 06:15
@Mike6969

Als Tipp, ich weiß, weil viele Alleswisser eben ohne Kasko und so fahren und sich dann wundern nach einem Schaden, dass kein Schutz besteht.

Was bitte ist daran verkehrt, die erste Fahrt schon so zu versichern, wie es benötigt wird, und wie es jede seriöse Versicherung auch händelt. Ist in meinem Bestand schon immer Alltag.

In Deinem Link finde ich zudem nichts von meiner Antwort, was soll ich also damit?

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