Nachzahlung Nebenkosten ,doppelt so hoch wie im Vorjahr?

8 Antworten

Als Erstes schaut man mal selbst nach, ob die Abrechnung schlüssig ist. Stimmen die erfassten Verbrauchskosten? Hat man mehr verbraucht als im Vorjahr? Nicht auf die Nachzahlung versteifen, sondern wie hoch ist die Gesamtrechnung im Vergleich zum Vorjahr? Vielleicht sind ja einfach die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt. Die Originalbelege kann man beim Vermieter einsehen, kommt man dann selbst immer noch nicht klar, kann man die Abrechnung auch von jemandem prüfen lassen, z.B. vom Mieterbund.

Es kommt darauf an warum die Nebenkosten (Heizkosten?) so hoch ausgefallen sind und ob nach der ersten Nachforderung 300€ die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wurde.

Gerade die Heizkosten werden leider nicht weniger........

Zum einen sind die Nebenkosten nicht doppelt so hoch, sondern die Nachzahlung. Da ist schon noch ein Unterschied.

Zum anderen kann man das so gar nicht sagen. Schau auf die beiden Rechnungen, vergleich sie, finde raus, welche Posten sich eklatant erhöht haben. Und dann frag Deinen Vermieter, warum das so ist.

Je nach den Antworten, kannst Du Dir dann überlegen, ob Du

irgendwie Anwältlich

dagegen vorgehen willst.

fürn Anwalt noch etwas früh

man fordert den Vermieter auf, die Belege offenzulegen, er muss nachweisen wie er auf den Betrag kommt.

oder hat er im Vorjahr nicht alle Kosten erfasst?

Du kannst binnen 12 Monaten (taggenau) ab Zustellung der Abrechnung Einspruch einlegen Den solltest du begründen und zugleich Einsichtnahme in alle relevanten Originalbelege fordern. Erst wenn dem entsprochen wurde, ist die Nachzahlung fällig.

Du solltest zunächst zeitnah den Einspruch erheben.

Vergleiche die einzelnen Positionen mit dem Vorjahr, ebenso die Summe der Vorauszahlungen. So findest du schon selbst möglicherweise die Ursache (weniger vorausgezahlt oder mehr geheizt, mehr Wasser verbraucht etc.).

U. U. ist falsch abgelesen oder gerechnet worden.