Nachweisen wer etwas Hochgeladen hat?

3 Antworten

Ich denke, schon.

Der Betreiber der Plattform hat mit Sicherheit eine Logdatei in der alle Aktivitäten verzeichnet werden. Dabei wird auch notiert wer es gemacht hat, wann es passiert ist und von welchem Gerät.

  • Wenn Du was hochlädst schreibt die Software sinngemäß so etwas ins Logfile wie "Benutzer X hat am, um unter der IP-Adresse folgenden Text veröffentlicht ..."
  • Wenn Du es dann später wieder löscht schreibt die Software dann zusätzlich ins Logfile "Benutzer X hat am, um folgenden Beitrag wieder gelöscht"

Es mag sein, dass der Beitrag selber dann für die Benutzer nicht mehr sichtbar sind. Aber das macht ja die betreffenden Einträge in den Logfiles beim Betreiber der Plattform nicht ungeschehen.

Und Strafverfolgungsbehörden können vom Betreiber der Plattform Einsicht in die Logfiles einfordern und können das dann sehen.

Geht nicht. Außer bei rechtlichen Fällen durch die Polizei


txchnoknd  10.10.2019, 21:44

Nicht mal das ist möglich.

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Nein. Leider unmöglich. Nicht mal der Polizei würde der Facebook-Konzern, zu welchem Instagram gehört, die Daten herausrücken. Nur bei Terrorverdacht oder bei der Aufklärung zu Mordfällen, allerdings kann der Konzern sich trotzdessen weigern und man kann in diesem Falle auf eine richterliche Anordnung hoffen, was allerdings auch erschwert ist, da es kein deutscher Konzern ist. In anderen Fällen wiegesagt unmöglich. Zudem kannst du es auch keiner Personen eindeutig zuordnen. Eine IP ist nicht eindeutig, da sie sich diese immer wieder statisch wechselt, zudem kann keiner belegen, wer nun wirklich vorm Endgerät gesessen hat und diesen Upload getätigt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Waldmensch70  10.10.2019, 21:56

Danke Dir für Deine Antwort!

Weisst Du mehr darüber? Wie ist da die Rechtsprechung, aufgrund der Facebook das verweigern kann? Und bei welchen Delikten genau (Mobbing, Hetze, Beleidigung bzw. übler Nachrede)?

Das Land in dem der Mutterkonzern sitzt kann kein Grund sein, denn wenn sie den Dienst hier in Deutschland offiziell anbieten, dann unterliegen die hier erstellten Inhalte auch unserer Rechtsprechung.

Meines Wissens hat sich Facebook (als Besitzer von Instagram) bei entsprechenden Anfragen da eine Pflicht zur Mitarbeit.

Wenn Du da mehr drüber weisst bzw. Quellen hast, dann würde mich das wirklich interessieren.

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ardanaruto 
Fragesteller
 10.10.2019, 23:21

Was ist denn dein Beruf wenn ich fragen darf ?

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