Nachträgliche Anzeige wenn man beim klauen erwischt wurde?
Hallo, ich wurde beim klauen in einem Geschäft erwischt, ich habe mir ein Kleidungsstück in den Rucksack gesteckt in der Umkleide und als ich raus gekommen bin habe ich die restlichen Kleidungsstücke auf die ,,ablage“ für nicht genommene Ware gehängt. In der Zeit ist eine Mitarbeiterin in die Kabinen gegangen und kam mit mal auf mich zu und hat mich gefragt wo das Oberteil ist, weil nur der Bügel in der Umkleide war. Ich habe erstmal auf Unwissend getan aber sie meinte dann wenn ich ehrlich bin kann ich bezahlen und dann lässt sie mich gehen, sonst ruft sie die Polizei. So war es dann auch, ich habe bezahlt und bin gegangen.Nur ich habe trotzdem angst dass ich noch eine nachträgliche Anzeige bekomme und wollte fragen wie wahrscheinlich dies ist? Ich habe im laden mit EC Karte bezahlt und bin wahrscheinlich auf videoband zu sehen wo man sieht wie ich mit der Kassiererin rede, aber sie weiß nicht wie ich heiße oder sonstiges…
6 Antworten
Juristisch ist es immer noch umstritten, ob du einen vollendeten Ladendiebstahl begangen hast, da sich die Ware noch im Geschäft befand.
Es ist also eher unwahrscheinlich, dass der Laden das zur Anzeige bringt.
Eher unwahrscheinlich
Der Versuch ist strafbar.
Der Diebstahl war mit einstecken des Kleidungsstücks in den Rucksack vollendet und könnte durchaus noch angezeigt werden.
ist aber sehr unwahrscheinlich. Wenn die das wollten hätten sie es gleich gemacht. Wozu der Stress dies jetzt wer später zu machen? Insbesondere hätten die nichts davon da du ja nachträglich doch noch bezahlt hast
Das nächste mal erst denken und dann handeln.
Du kannst froh sein das du noch die Kurve bekommen und gezahlt hast, damit hat es sich erledigt, den Laden brauchst du erstmal nicht mehr betreten, wenn nämlich genau die Verkäuferin da ist, wird diese dich deutlich im Auge behalten oder aber dich vorher schon vor die Tür setzen, die kennt dich ja nun.
Es war nicht nur ein Versuch. Der Diebstahl ist mit einstecken in der Tasche bereits vollendet