Bewerbung bei Bundespolizei während Anzeige?

2 Antworten

Auf die konkrete Frage, ob du schon einmal etwas mit der Polizei zu tun hattest, musst du wahrheitsgemäß antworten.

Die Anzeige, auch wenn sie nicht zu einer Verhandlung oder einem Strafbefehl führt, ist nicht vergessen. Sie steht in polizeilichen und staatsanwaltlichen Registern und Dateien.

Du musst bei der Bewerbung bei der Polizei die Wahrheit sagen. Wer lügt ist raus. Bezüglich des Diebstahls den du begangen hast, das Verfahren wird 100 pro eingestellt. Erstens weil das Diebesgut von Geringfügigen Wert ist und zweitens weil du noch nie Polizeilich in Erscheinung getreten bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung