Nachbarn trampeln, nachbarin und vermieterin reagieren nicht?


05.11.2021, 13:17

bilder:

OhMiaMiaJa  05.11.2021, 13:03

Ja, blöd. Und was ist deine Frage?

Emmaemmy828 
Fragesteller
 05.11.2021, 13:04

was soll ich machen?!

4 Antworten

Also trampeln nicht die Nachbarn, sondern deren Kinder.

Und Kinder müssen keine Ruhezeiten einhalten, sondern können nach Herzenslust trampeln, da gibt es genügend Urteile.

Ausziehen und eine Wohnung ganz oben nehmen.

Eine Lampe fällt nicht so einfach runter, nur weil oben jemand hüpft!

Kinderlärm hast du zu dulden, genau wie deine Vermieterin es gesagt hat


Emmaemmy828 
Fragesteller
 05.11.2021, 13:10

doch die ist, das war einfach ein starker sprung oder die mobel ist runtergefallen

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SaVer79  05.11.2021, 13:11
@Emmaemmy828

Selbst das kann ich mir nicht vorstellen, aber sei es drum…

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Emmaemmy828 
Fragesteller
 05.11.2021, 13:17
@SaVer79

schau dir bitte die bilder von der lampe die ich hinzugefügt habe

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Kinderlärm ist grundsätzlich zu dulden, teilweise sogar während der Ruhezeit. Es gab dazu mal eine Einschätzung des BGH, wonach das Spielbedürfnis der Kinder höher einzuschätzen ist, als das Ruhebedürfnis der Erwachsenen.

Es hat aber alles seine Grenzen.

sie meinte wir hätten die lampe nicht richtig befestigt.

Das würde ich so unterschreiben. Auch wenn ein Erwachsener vom Schrank springt, löst sich dadurch keine Lampe, die mit mindestens 2 Schrauben/Dübeln fixiert ist.


Emmaemmy828 
Fragesteller
 05.11.2021, 13:14

Das ganze Haus ist aus Holz, man hört Alles hier. Man kann sogar spüren wenn der straßenbahn kommt. Glaub mir, die lampe hat sich gelöst. Letztes jahr waren oben 2 kinder, 7-9 jahrealt die fusball oben spielten. Jedoch hat die lampe sich nicht gelöst. Die Nachbarin springt selbst oder ihre 14 jährige tochter. Denn das ist kein Kind sprung/trampeln. Sie will nur nicht zugeben und wirft den schuld auf ihr kleines kind

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verreisterNutzer  05.11.2021, 13:18

https://www.mietrecht.org/mietminderung/kindergetrampel-wohnung/

Nachbarn können die Miete mindern und Unterlassung fordern (BGH, Urteil vom 22.08.2017, Az.: VIII ZR 226/16).

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ChristianLE  05.11.2021, 13:23
@verreisterNutzer

deswegen schrieb ich :

"Es hat aber alles seine Grenzen."

In dem (ungenauen) Artikel steht genau das geschrieben: Kinderlärm ist zu dulden, aber es gibt Grenzen"

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verreisterNutzer  05.11.2021, 13:25
@ChristianLE

Genau - ich habe aber das Gefühl, dass der Lärm den die FS beschreibt, über das übliche Maß hinausgeht - zumal wenn er Sachbeschädigung zur Folge hat!

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ChristianLE  05.11.2021, 13:29
@verreisterNutzer

Das ist tatsächlich die Frage. Ist halt immer ein subjektives Empfinden. Ein bekannter Anwalt (Mietrecht und ein wirklich guter) hat vor Jahren mal ein ähnliches Verfahren verloren. Dort ging es um eine Tagesmutter über seiner Kanzlei.

P.S.: Der gepostete Link ist schon dahingehend nicht ganz richtig, weil der Fall gar nicht abgeschlossen ist. Vielmehr wurde der Sachverhalt an das LG zurückgewiesen, die neu zu entscheiden haben.

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Du schreibst genau auf, wann was war, mache quasi ein Lärmprotokoll über 1 - 2 Wochen. Und damit gehst Du dann zum Anwalt. Der kann dann sicher etwas machen!


jonas129  05.11.2021, 13:09

Kinderlärm muss man dulden. Gibt genügend Urteile darüber. Anders sieht es bei Erwachsenen aus.

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jonas129  05.11.2021, 13:26
@verreisterNutzer

Darin steht ebenfalls das die Ruhestörungen nicht nur von den Kindern ausgesehen. Wie gesagt, wenn Erwachsene involviert sind, sieht es anders aus. Normalen Lärm von Kindern muss man dulden. Vor allen Dingen, wenn sich alles im normalen Rahmen befindet.

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