Nach bestandener mpu in der Probezeit, einen Punkt bekommen?

2 Antworten

und wir sind beide zu 1000000% sicher dass ich über gelb gefahren bin

Wenn ihr genau das zu Protokoll gegeben habt hast Du womögich schlechte Karten. Bei gelb hält man, und gibt nicht noch mal Vollgas. Die Gelbsphasen vor rot sind lang genug, um das Fahrzeug bei der erlaubten Geschwindigkeit zum Stehen zu bekommen. Man orientiert sich nicht alleine an dem, was der Vorderman macht, sondern hauptsächlich auf die Ampel, wenn man auf eine zufährt. Das nennt man vorrausschauendes Fahren. So, oder so ähnlich, könnte ein Richter argumentieren.

Denn als ich meinen Führerschein wieder zurück bekam, meinte die Frau zu mir bei jeder Auffälligkeit müsste ich wieder eine mpu hinterlegen, meint ihr, sie wollte mir nur Angst machen?

Was hätte die Dame davon, dir Angst machen zu wollen? Sie kennt dich doch nur aus der Akte und dem Sachverhalt. Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit zählt als A-Verstoß. Da Du ja bereits in der verlängerten Probezeit bist, könnte sich außer der Verwarnung und einer empfohlenen verkehrspsychologischen Beratung, welche Du ja auf Grund der MPU auch schon gezwungenermaßen hinter dir hast, nun tatsächlich der Entzug der Fahrerlaubnis winken.


Saderza211 
Fragesteller
 21.01.2024, 22:33

Ich habe ja kein Vollgas gegeben, einfach normal durchgefahren, und das bei gelb!

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Bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (nach vorheriger Neuerteilung) ist es tatsächlich so, dass eine erneute MPU-Anordnung folgt, dieses Mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. IdR wird für die Frist ein pos. Gutachten abzugeben nur ein Zeitraum von 3 Monaten eingeräumt, bringt man dieses nicht bei, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Aus dem Gesetzestext:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html


Saderza211 
Fragesteller
 22.01.2024, 07:37

Danke erstmals für deine Antwort, aber im Endeffekt bin ich nicht über rot gefahren, und habe somit niemanden gefährdet. Und beweisen können sie es auch nicht was ich mir sehr wünschen würde

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