Mutter in Kur, Vater bei den Kindern?

5 Antworten

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Hallo, der Antrag wird auch hier als Leistung gemäß Paragraph 24 SGB V gestellt. Ob die Durchführung dann als Mutter/Vater-Kind-Kur oder Mütterkur erfolgt spielt keine Rolle. Erfolgen muss der Nachweis zur medizinischen Notwendigkeit einer stationären Maßnahme. Es muss deutlich sein, dass eine außergewöhnliche psychosoziale Belastung der Mutter vorliegt und das deren Folgen ambulant nicht mehr ausreichend therapiert werden können. Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hat man auch Anspruch auf anfallende Begleitleistungen wie die Haushaltshilfe. Der Anspruch besteht für im Haushalt lebende Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Diese Leistung kann dann auch durch den Vater erbracht werden und der Lohnausgleich wird ähnlich dem Kinderkrankengeld erfolgen. Jedoch gibt es bei der Haushaltshilfe einen tgl. Höchstbetrag. Viele Gruesse Sandra Fischer


BastiAchti 
Fragesteller
 20.08.2015, 13:02

Vielen Dank!

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Normalerweise gibt es für solche Fälle eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Diese Hilfe kann auch der Vater sein, der in der Zeit unbezahlten Urlaub nimmt und dafür Leistungen von der Krankenkasse bekommt. Zumindest, wenn man bei einer gesetzlichen KK versichert ist. Bei einer privaten kommt es auf den Vertrag an.

Bekommt man in so einem Fall überhaupt eine Kur? Meine Mutter war alleinerziehend mit drei Kindern und voll berufstätig...ich meine, kommt die Kasse in dem Fall überhaupt auf für eine Kur?


Bellezza0408  13.04.2021, 11:56

Ich staune auch gerade...

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^^ Elternzeit? Kann der AG nicht mal verweigern ;) Je nachdem ob du schon welche genommen hast bekommst sogar noch Lohnersatzleistungen.

Kur und Reha wird gerne in einen Topf geworfen, ist aber schon ein Unterschied.

Warum eigentlich nicht eine Mutter und Kind Kur?

WEnn eine Kur/Reha verordnet wird, dann zahlt die Kasse bei so kleinen Kindern auch eine Haushaltshilfe. Die kannst unter Umständen auch du sein. Du wirst dann freigestellt bzw hast halt unbezahlten Urlaub. Ob du das willst und auch kannst musst du aber mit deinem AG absprechen