Muss Verkäufer Bei Ebay Versteigerung verkaufen?
Angenommen ein Verkäufer versteigert auf Ebay etwas ohne einen Mindespreis. Letztlich endet die Versteigerung deutlich unter Wert des Gegenstandes - muss dieser dann dennoch verkaufen, und was, wenn er sich weigert?
8 Antworten
- muss dieser dann dennoch verkaufen...
Er hat ihn in diesem Moment schon verkauft, es geht dann lediglich noch um die Bezahlung und die Übergabe.
... und was, wenn er sich weigert?
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Gleichzeitig meldest Du den Verkäufer bei eBay:
Klicken: eBay-Verkäufer melden, weil er gegen eBay-Grundsätze verstößt
Unterpunkt Verkäufer möchte den Kauf nicht abschließen
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Ach ja, bevor Du fragst:
Diese Vorgehensweise hat bei mir schon 3 x geklappt; 2 x durch Mails, 1 x nach einem Einschreiben.
Man muss dann eben auch mal vom bequemen Sofa aufstehen und handeln.
Dann muss der Verkäufer Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf vornehemen, alles zu Lasten des Verkäufers.
Es gibt hier zahlreiche einschlägige Gerichtsurteile, alle zugunsten der Käufer.
Natürlich muss er es dann so verkaufen
Ein Kaufvertrag ist in stande gekommen und ohne das beide damit einverstanden sind kann der nicht aufgelöst werden
Der Verkäufer kann sich weigern, verstößt damit gegen die Ebay-AGB und bricht den Kaufvertrag. Ebay verhängt dann eine Minimalstrafe, die keinen interessiert (äußerstenfalls eine winzige Geldbuße), und vermerkt es in seinem Bewertungsprofil. Den Kaufvertrag kann der Käufer nur durchsetzen, indem er Rechtsmittel einlegt, will sagen Anwalt nehmen und klagen. In der Hinsicht macht Ebay gar nichts.
Das ist klar, das der Käufer sein Recht einklagen muss und nicht ebay für diesen aktiv wird.
Das ist durchaus nicht klar, sondern es ist eins der vielen vielen Zeichen mangelnder Kundenorientierung bei Ebay. Ganz besonders jetzt wo sie ihr eigenes Bezahlsystem implementiert haben und entsprechen beispielsweise Zahlungen als Druckmittel einbehalten könnten. Das Unternehmen könnte jederzeit wesentlich härter durchgreifen, entscheidet sich aber dagegen.
Ja, er muss dann verkaufen.
Und sollte dieser sich weigern, sprich den Gegenstand einfach nicht verschicken, oder keine Abholung zulassen?
Und je nachdem was es ist geht es auch vor Gericht und dort kann es dann zur herrausgabe kommen, wenn sich der VK weiter weigert. Sowas ist schon vorgekommen und der Käufer bekam auch Recht.
Und wenn der Artikel defekt ist, der Verkäufer ihn doch nichtnmehr hat? Gehen wir einfach mal davon aus dass es wirklich so wäre.