Muss man Ware noch verkaufen, wenn der Käufer nicht zum Termin kommt?
Wenn ich etwas über eBay Kleinanzeigen verkaufe und eine Abholung um eine bestimmte Uhrzeit festgelegt ist, der Käufer aber einfach nicht kommt - bin ich dann noch verpflichtet, die Ware an ihn zu verkaufen, wenn er sie wann anders holen wollen würde?
Denn theoretisch ist die Uhrzeit ja eine im Kaufvertrag festgelegte Bedingung.
4 Antworten
Der Kaufvertrag besteht weiter.
Du kannst jetzt schriftlich den Käufer in Verzug setzen und ihm mitteilen, dass Du die Abholung und Zahlung bis zum xxx erwartest, anderenfalls Du den Vertrag als gelöst betrachtest.
Wenn im Vertrag steht, dass die Ware anderweitig verkauft wird, wenn der Käufer nicht erscheint, dann ja. Wenn nicht, dann besteht der Vertrag weiter.
Siehe 2. Absatz @haikoko
Aber kann man ihn trotzdem beenden? Sorry aber ich habe keine Lust, meinen Artikel an jemanden zu verkaufen, der sich scheisse verhält und dann auch noch nicht auftaucht ohne abzusagen.
Nein, nicht so einfach, "weil man keine Lust hat". Du kannst ihm, wie gesagt, die Frist setzen. Und Du kannst, das würde ich wahrscheinlich machen, wenn er dann wirklich noch kommen will, zu dem Zeitpunkt nicht da sein ;-) Kann ja mal passieren.
Im allgemeinen kannst Du davon ausgehen, dass er, wenn er nicht gekommen ist, die Sachen auch nicht haben will. Aber wie gesagt ... Der Vertrag besteht immer noch. Könnte sogar eine Falle sein!
Denn theoretisch ist die Uhrzeit ja eine im Kaufvertrag festgelegte Bedingung.
Im Vertrag steht also drin, dass der Artikel bis zum Zeitpunkt X abgeholt werden muss und ansonsten der Vertrag hinfällig ist?
Das nicht, aber es gelten doch die im Vertrag festgelegten Bedingungen und wenn er gegen die verstößt, muss ich ihm doch nichts verkaufen, oder?
Wenn im Vertrag nichts in puncto "Abholung spätestens am/um ..." steht, dann verstößt er auch gegen keine Vertragsbedingung.
Eine normale Terminabsprache zur Abholung, die nicht eingehalten wird, berechtigt noch lange nicht zum sofortigen Vertragswiderruf.
Du musst ihm erst eine konkrete Frist setzen (z.B. in zwei Wochen = XX.11.2023) und dabei dann auch gleich darauf hinweisen, dass Du bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktrittst.
Natürlich nicht.
Und wie lange muss diese Frist sein?