Muss man bestellte Ware in der Apotheke abholen und bezahlen

4 Antworten

Rein rechtlich gesehen ist eine Bestellung in der Apotheke für beide Seiten binden, du erwartest schließlich auch das die Ware für dich bestellt wird. Wenn du fair bist sagt du in der Apotheke Bescheid die werden eher nicht auf Abnahme bestehen.

Nein musst du nicht, allerdings solltest du bescheid sagen das du es nicht mehr brauchst, weil dann können wir es bei unserem Großhändler retounieren. Dadurch bleiben wir nicht auf den Kosten sitzen.


wallenstein  03.01.2012, 05:36

Doppelt falsch ! Erstens: Bestellung Kunde = Kaufvertrag, also muss er zahlen. Zweitens: Immer mehr Großhandlungen berechnen heftige Gebühren für Retouren, das heisst, die Apotheke legt effektiv Geld drauf, wenn ein Kunde ein bestelltes Präparat nicht abholt. Natürlich versucht man als Apotheker, kulant zu sein - aber wer zeigt noch den Apotheken gegenüber Kulanz ?

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Man hat das Mittel für dich bestellt, deshalb solltest Du es auch abholen.

Du mußt es nicht, aber das gehört sich so.

Weise doch darauf hin, daß Du genau das gleiche Mittel günstiger gesehen hast, der Apotheker wird darauf eingehen.

du bist einen vertrag mit der apotheke eingegangen und mußt bezahlen