Muss man bei Bezug einer neuen Wohnung immer selber den Strom anmelden?
Bin in eine neue Wohnung gezogen und habe dort auf jeden Fall Strom und die Heizung läuft. ich habe kürzlich den Mietvertrag unterschrieben und es heißt ich bin an die Zentralheizung angeschlossen. Wie werden meine Heizung und mein Strom jetzt abgerechnet?
1 Antwort
Den Strom musst du selbst anmelden.
Natürlich hast du auch vor der Anmeldung schon Strom in deiner Wohnung. Du zahlst dann das, was du bis zur Anmeldung verbraucht hast, nach. Am besten meldest du den Stand deines Zählers zum Zeitpunkt deines Einzugs.
Die Heizkosten werden über den Vermieter abgerechnet.