Muss ich wenn ich umziehe, streichen?
Guten Abend,
Ich hätte eine Frage bezüglich umziehen. Ich ziehe um und habe erst vor 3 Monaten alles neu gestrichen. Muss ich jetzt nochmal streichen? Im Wohnzimmer ist es Cappuccino Farben, in der Küche Grün und im Schlafzimmer meiner Tochter blau. In der Küche war es beim Einzug vor 12 Jahren gelb. Im Mietvertrag steht nichts darüber und Kaution wurde auch keine verlangt. Liebe Grüße
Der Vermieter möchte jetzt weiß gestrichen haben aber die Zimmer waren nie weiß.
3 Antworten
Wenn die Farbe akzeptiert wird, ist das ok.
Ich übergebe die Mietwohnung immer weiß und möchte sie auch weiß zurück haben. Nicht jeder liebt es bunt. Frage deinen jetzigen Vermieter.
Dann musst du die Wohnung so streichen, wie sie vorher war und nicht so, wie das der Vermieter jetzt will. Weiß könnte aber günstiger für euch sein.
Dann wirst Du bei Einzug den gelben Wänden in der Küche zugestimmt haben.
Nein, die Wohnung wurde wahrscheinlich vertragsgemäß gebraucht (§ 538 BGB) . Solche Unreinheiten an den Wänden fallen unter vertragsgemäßen Gebrauch. Solltet ihr jetzt nicht die Wände mit Kaffee beschmissen haben oder sonstiges müsst ihr da nichts machen.
Guten Abend, es gibt keine Unreinheiten. Nur dir Farbe passt dem Vermieter nicht
Oh ich seh das jetzt erst, dann denke ich müsst ihr das streichen. Ihr habt ja die vorherige Sachbeschaffenheit verändert. Oder waren manche Farben vorher schon?
Die Küche war quitschgelb jetzt ist sie grün
Na dann muss sie wieder gelb oder weiß gemacht werden. Alles andere nicht, wenn die Farben vorher gleich waren.
Im Mietvertrag steht nichts darüber
Ist doch gut uns eindeutig
Guten Tag, als ich die Wohnung bekam war sie nicht weiß. Mein Vermieter möchte sie nun aber weiß haben.