Muss ich Nebenjob unbedingt angeben?
Guten Tag,
unzwar arbeite ich in einem Krankenhaus mit einem AVR Caritas Festvertrag 2x die Woche jeweils 8 Stunden an einem Tag. Das sind auch meine festen Arbeitszeiten an festen Tagen. Als Nebenjob arbeite ich nebenbei befristet in einem Freizeitpark, habe jedoch immer verschiedene Arbeitszeiten. Mal sind es 3-4x mal die Woche oder manchmal 2 mal, wodurch mein Gehalt dadurch mal höher mal weniger als in meinem Hauptjob ausfällt. Mein Hauptarbeitgeber weis dies jedoch nicht. Die Frage ist muss Sie das überhaupt wissen? Bin ich dazu verpflichtet dies zu melden?
2 Antworten
Manche Arbeitgeber verlangen dies.
Schau in deinem Arbeitsvertrag ob da etwas bezüglich Nebentätigkeiten steht
Du musst BEIDEN Arbeitgebern mitteilen, dass du auch noch woanders arbeitest.
Der Gesamtlohn ist ja sozialversicherungspflichtig und BEIDE Arbeitgeber haften für die Richtigkeit der Abgaben.
Beide Arbeitgeber zahlen nach dem Bruttogehalt dementsprechend die Sozialversicherungsabgaben, was hat dies mit den Arbeitszeiten und Angabe der Nebenjob zutun? Und beide Verträge laufen unter verschiedenen Steuerklassen. Mein Hauptjob unter Klasse 1, der Nebenjob unter Klasse 6, was ja auch seine Richtigkeit hat.