Muss ich meinen Bruder ins Haus lassen

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Hallo Sparrow,

nicht nur die Hausrechtsinhaber - also deine Eltern - dürfen ein Hausverbot erteilen.

"Berechtigter i.S.d.§123 [StGB - Hausfriedensbruch] ist nicht nur der Inhaber desHausrechts selbst, sondern auch seine Familienangehörige (...). Dies umfasst dann auch die minderjährigen Kinder - sofern sie den Sinn des Hausrechts begreifen und dem Willen des Inhabers nicht zuwiderhandeln."

Quelle: http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3785

Grundvoraussetzung ist also, dass deine Eltern als Hausrechtsinhaber ebenfalls nicht möchten, dass dein Bruder während ihrer Abwesenheit sein Elternhaus nicht betritt.

Andernfalls: Solange er keinen Wohnsitz dort gemeldet hat, kannst du ihn jederzeit rausschmeißen oder entfernen lassen, wenn er sich daneben benimmt in dem Maße, a) dass er dich bedroht oder b) auch deine Eltern sein Verhalten nicht dulden würden und ihn vor die Türe setzen würden.

Liebe Grüße Anita

Schwierig.

Also zunächst einmal sollten wir klären, dass das Haus deinen Eltern gehört, und nicht dir! Das heißt, deine Eltern haben dort das Hausrecht, und nicht du! Sie müssten es dir schriftlich geben bzw. es deinem Bruder sagen, dass er nicht erwünscht ist, wenn du alleine zuhause bist, erst dann kannst du etwas machen.

Anders sieht es jedoch bei deinem Zimmer aus. Er darf, auch wenn das Haus deinen Eltern gehört, nicht in dein Zimmer, wenn du es nicht möchtest, d. h. er darf im Wohnzimmer, in der Küche, (naja, halt überall, außer in deinem Zimmer) sein.

Rede mit deinen Eltern darüber und wenn du die "Erlaubnis" von deinen Eltern hast, dann kannst du ihn der Wohnung verweisen und sogar die Polizie kommen lassen, sollte er sich weigern oder sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen versuchen.

Nein, du hast überhaupt nichts zu sagen, denn es ist das Haus deiner Eltern. Diese haben das Hausrecht. Haben sie deinem Bruder erlaubt, das Haus zu betreten, wenn sie nicht anwesend sind, darfst du es ihm nicht verbieten. Anscheinend halten eure Eltern sich aus euren Kindereien heraus, was dir nicht paßt. Du mußt deine Eltern also bitten, ein Hausverbot zu erteilen.

Zuerst: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Das ist nur meine Laienmeinung!

Mehrere Anforderungen müssen meines Erachtens erfüllt sein:

  1. er darf dort nicht mit (Neben-)Wohnsitz gemeldet sein
  2. du musst dort gemeldet sein
  3. deine Eltern müssen dir für den Zeitraum ihrer Abwesenheit nicht aufgetragen haben ihn reinzulassen. Sollte weder das Reinlassen noch das Draussenlassen geregelt sein, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden. Jedoch würde ich davon ausgehen, dass du dann während ihrer Abwesenheit das Recht hast, ihn nicht reinzulassen. Denn du bist in dem Moment die Person mit dem Hausrecht.

Am einfachsten ist es, wenn du das mit deinen Eltern absprichst.

Das Hausrecht haben deine Eltern. Wenn sie ihm erlauben, das Haus zu betreten, wenn sie nicht anwesend sind, dann kannst du nichts dagegen unternehmen. Daß du dich so kindisch über ihn ärgerst, das ist dein Problem.