Muss ich in der Ausbildung Frühstück holen?

10 Antworten

Hast du das Problem denn schon mal mit deinem Ausbilder gesprochen? Mal kann man es sicherlich machen, darin sehe ich kein Problem, wenn es aber zu deiner Daueraufgabe wird und jeden Tag ca eine Stunde deine Arbeitszeit kostet, du dafür sogar Überstunden machst, ist das rechtlich ganz sicher nicht in Ordnung.

Auch würde ich nicht nur mit den Ausbilder sondern mit dem Chef der Firma darüber reden, ob er es in Ordnung findet, wenn die Mitarbeiter einen Azubi für ihre private Zwecke missbrauchen. Schließlich bezahlt der Chef einen Azubi, damit der Betrieb arbeitet und lernt, nicht für die privaten Vergnügen der Mitarbeiter sorgt.

Ich finde es erstaunlich, wenn hier diverse Antwortgeber der Meinung sind, dass ein Azubi alles tun muss. Nein! Ein Azubi ist dazu da, den Beruf zu erlernen und nicht die privaten Wünschen der Mitarbeiter zu erfüllen. Schließlich wirst du irgendwann deine Abschlussprüfung haben und wenn du dann ein Teil deiner Zeit mit Frühstück einkaufen verbracht hast, könnte es eng werden. Schließlich geht es um deine spätere berufliche Zukunft.

Wenn du mal bitterböse sein willst, schreib doch einfach im Berichtsheft rein, jeden Morgen eine Stunde die privaten Frühstückswünsche der Mitarbeiter füllen. Mal sehen wie der Betrieb dann reagiert, gelogen hast du es ja nicht, es ist die Wahrheit.

Das sind ja "schöne Zustände" bei euch. Ich finde es interessant, dass euer Chef bei der ganzen Geschichte zuschaut und sich das bieten lässt. Egal wer von euch da jeden Tag Frühstücks-Bestellungen der Mitarbeiter annimmt, Geld einsammelt, zum Bäcker rennt, dort rumsteht, bis der Bäcker alles beisammen hat, wieder zurückgeht, die Essensverteilung und evt. Restgeldrückgabe vornimmt, ist das Arbeitszeit, die nicht dem Arbeitgeber zugute kommt, aber von diesem bezahlt wird. Die Gesamtaktion dürfte ja wahrscheinlich jeden Tag ca. eine Stunde in Anspruch nehmen. Das sind also im Schnitt 22 Arbeitsstunden, die eurem Boss pro Monat verloren gehen - das ist nicht wenig.

Dann gibt es noch die rechtliche Seite. Wie sieht es aus, wenn dem Brötchenholer beim Bäcker oder auf dem Weg zu oder von diesem ein Unfall passiert? Sogar wenn du auf dem Hinweg zur Arbeit für dich ein Brötchen kaufst, gilt jeder Meter, den du abseits deines direkten Weges zur Arbeitsstelle gehst, nicht als Arbeitsweg. Brichst du dir also z.B. auf der Stufe in die Bäckerei hinein ein Bein, so ist das ganz allein dein Bier und kein Arbeitsunfall. In deinem Fall: Das Brötchen-Holen für die Kollegen ist ja wohl nicht vom Chef angeordnet, oder? https://www.dgb.de/themen/++co++ece81bb6-459a-11e0-45fa-00188-b4dc422

Was sagt denn euer Betriebsrat dazu? Da du allein in der Abteilung, in der du arbeitest, von 30 Mitarbeitern sprichst, müsstet ihr auf jeden Fall einen dreiköpfigen Betriebsrat haben (es sei denn, die Arbeitnehmer bei euch haben es bisher nicht für nötig befunden, einen BR auf die Beine zu stellen).

In jedem Fall ist es nicht Aufgabe des Azubis, für die Kollegen Einkäufe zu erledigen. Die sollen sich zu Haus ihre Stulle schmieren oder egal was für ihre Frühstückspause vorbereiten (ist im übrigen billiger!). Wenn sie zu faul dazu sind, dann müsst ihr euch eben ein weniger zeitaufwändiges System überlegen, z.B. dass jeder Kollege monatlich 40 oder 50 € in die Frühstückskasse tut (je nach dem, was die Sandwiches im Schnitt kosten) und ihr den Bäcker beauftragt, euch jeden Arbeitstag 30 Sandwiches (z.B. 6 Sorten, dann ist für jeden was dabei) zu liefern. Das ist für den Bäcker ein einträgliches (sicheres!) Geschäft, und er hat nur einen kurzen Weg. Macht's der eine Bäcker nicht, dann macht's der andere - die Konkurrenz unter den Backstuben ist groß. Bei uns im Betrieb lief das immer so, heute (ich arbeite nicht mehr) funktioniert das noch genauso, und der Weg ist weiter!

Mach doch mal den Vorschlag, und sag den Kollegen auch auf freundliche Weise, dass du nicht ihr Laufbursche bist. Wenn die keine Einsicht zeigen, dann ist der nächste Ansprechpartner der Betriebsrat, der ja auch für die Einhaltung des Rechts im Betrieb zuständig ist. Sollte der wider Erwarten mit dem dummen Spruch kommen, dass "Lehrjahre keine Herrenjahre sind", dann bleibt nur der Weg zum Chef. Es geht ja auch um die verlorene Arbeitszeit, die er zahlt.

Klar. In der Zeit musst du nichts anderes machen. Lass dir halt end viel Zeit...

Du kannst aber auch einfach dem Ausbilder sagen, dass du dachtest eigentlich nicht beim Catering zu arbeiten.

Nein das musst du nicht. Es gehört NICHT zum Ausbildungsplan Frühstück für die Belegschaft zu besorgen.

Nein, das MUSST Du nicht (frage mich auch gerade, wie Du 30 belegte Brötchen zu Fuß transportierst), es ist nicht Bestandteil Deiner Ausbildung.

Ob Du Dich mit einer Weigerung beliebt machst, steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Backkuenstlerin  26.09.2019, 08:29

Wenn man sich alles gefallen lässt und immer zu allem ja sagt, ist das keine Garantie, dass man sich dadurch beliebt macht.

Viele haben keinen Respekt vor Menschen die sich alles gefallen lassen.

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