Muss ich die Mehrwertsteuer bezahlen?

11 Antworten

Ich habe die Zeitung als Privatperson gekauft. Muss ich die Mehrwertsteuer bezahlen?

Korrektur. (bin überrascht, hatte das anderes gewertet)

https://www.billomat.com/magazin/rechnungen-an-privatpersonen/#

 Bei Angeboten und Rechnungen an Privatpersonen musst du beispielsweise anders kommunizieren, als wenn du im B2B-Bereich tätig bist. Beispiel: Im B2B-Bereich (B2B = „Business to Business“) ist es üblich, dass Nettopreise kommuniziert werden, weil Umsatzsteuer im Regelfall keinen Einfluss auf den Endpreis für ein Unternehmen hat. Wenn du aber Geschäfte mit Privatkunden machst, verlangt die Preisangabenverordnung, dass Preise mit allen Preisbestandteilen offen kommuniziert werden.


jenshiller  08.09.2021, 12:38

Moment, wir wissen doch nicht, ob der FS wirklich ordentlich geschaut hat?

Es ist doch kaum anzunehmen, dass dort fett der Nettopreis und in Microschriftgröße, gern auf der Rückseite, die USt. ausgewiesen wurde.

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Auf jeden Fall widerspricht das Angebot der Preisauszeichnungsverordnung. Da hätte der Bruttopreis angegeben werden müssen.

Das hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wirksamkeit eures zivilrechtlichen Vertrages.

Man könnte aber durchaus argumentieren, dass du eine Willenserklärung zum Kauf von brutto 750€ abgegeben hast, da du aufgrund der entsprechenden Pflicht des Verkäufers den Bruttopreis anzugeben nicht damit rechnen musstest das da noch umsatzsteuersteuer hinzu kommt.

Das Angebot des Verkäufer war plus umsatzsteuersteuer, also gab es keine zwei übereinstimmen Willenserklärung ergo, keinen Vertrag. Dann könnte er die Zeitungen behalten und du müsstest nichts zahlen. Davon hätte er nichts, weshalb man gute Chancen hat sich auf brutto 750€ zu einigen.

Wie streitlustig bist du? Und vorallem willst du da eventuell jemals wieder was drucken lassen?


jenshiller  08.09.2021, 12:37

Moment, wir wissen doch nicht, ob der FS wirklich ordentlich geschaut hat?

Es ist doch kaum anzunehmen, dass dort fett der Nettopreis und in Microschriftgröße, gern auf der Rückseite, die USt. ausgewiesen wurde.

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Stefan1248  08.09.2021, 14:22
@jenshiller

Wenn er nicht richtet guckt wäre es Natürlichkeit Problem. Das habe ich aber mal nicht unterstellt.

Es ist doch kaum anzunehmen, dass dort fett der Nettopreis und in Microschriftgröß

Doch, das ist im gewerblichen Bereich durchaus üblich und dort auch zulässig. Nur für an Verbraucher gerichtete Angebote ist der Bruttopreis anzugeben

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jenshiller  09.09.2021, 11:42
@Stefan1248

Ja, im B2B-Bereich zählt nur netto, korrekt.

Aber er bekam ja ein Angebot, mit Netto und Brutto.

Ich frage den FS mal, was dann passierte...

Danke

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must du,

Allerdings war ein kleiner Vermerk darunter, dass dieser Preis zzgl. Mehrwertsteuer ist.

die kommt obendrauf,

Als ich heute die Rechnung bekam, war ich schockiert, da noch 150€ Mehrwertsteuer dazukamen

wieso, wurde dir doch mitgeteilt


Denito3112 
Fragesteller
 26.07.2021, 19:07

Laut Anwalt kam aber diese Antwort, weshalb ich unsicher war:

In Ihrem Fall verstößt das Angebot gegen die Preisangabenverordnunng und Sie haben lediglich den Preis aus dem unterbreitetem Angebot zu zahlen. Der anzugebende Preis ist nach der Legal-/Klammer-Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Endpreis, der die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und sonstige Preisbestandteile enthalten muss. Dem Verbraucher soll es damit „nicht überlassen werden, den tatsächlichen Endpreis zu ermitteln“ (Gimbel/Boest § 1 Abs. 1 Anm. 12, S. 9; LG Köln, Urteil v. 27. Mai 2004 - 31 O 199/04 - WRP 2004, 1073).

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Es war noch kein Schulabschluss, oder?

Rechnen kommt, warte einfach, Zitat:

Allerdings war ein kleiner Vermerk darunter, dass dieser Preis zzgl. Mehrwertsteuer ist.

zzgl. bedeutet, wird hinzugerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja die MwSt hast du zu bezahlen.