Muss eine Lehrerin es weitergeben wenn ein Schüle rüber Suizidpläne spricht?

5 Antworten

Sofern es konkrete Pläne sind ja.

Sofern es nur beim Gedanken bleibt wie "Manchmal denke ich drüber anch wie es sein muss sich von einer Brücke zu stürzen" muss sie es strenggenommen nicht weitergeben, allerdings wird sie es mit hoher Wahrscheinlichkeit tun, da sie als Lehrerin nicht die Kompetenz hat, das Ausmaß der tatsächlichen Suizidalität zu beurteilen. Das sollten Fachleute wie Psychologen oder Psychiater tun.

Dir muss halt klar sein, dass das Sprechen, Nachdenken und Planen eines Selbstmordes keine Bagatelle und keine Small-Talk ist. Wenn Du solche Gedanken und Pläne hast ist es wichtig darüber zu sprechen. Aber das hat dann auch Konsequenzen denn deine Umwelt wird sich darauf einstellen und sich in ihren Reaktionen auf deine Äußerungen einstellen.

Wenn Du über Selbstmord nachdenkst, bedeutet, dies dass in deinem Leben ganz grundlegend etwas falsch läuft und an diesem zu Grunde liegenden Problem sollte man arbeiten.

Prinzipiell will dein Umfeld dass Du lebst und Glücklich bist. Darum ist es gut, sich bei solchen Gedanken jemandem anzuvertrauen. Das sollte aber jemand sein der die Last und die Verantwortung die Du demjenigen damit zuschiebst auch tragen kann.

Es gibt für sowas psychiatrische Kliniken, Seelsorgetelefone, Jugendhilfezentren und vieles mehr.

Wenn die pläne akut sind ja auf jedenfall, dann wird sie es auf jeden Fall der Polizei oder den Eltern weiterleiten, wenn es nur Gedanken sind muss sie es nicht unbedingt aber es ist wahrscheinlich das sie es trotzdem tut

Wenn es ganz akut ist auf jeden Fall. zum Beispiel wenn du sagst, ich möchte meinem Leben jetzt ein Ende setzen. Wenn es aber ganz allgemein ist, das diese Gedanken vorhanden sind, aber nicht in die Tat umgesetzt werden sollen, dann wird sie keinen Notarzt rufen, sondern dir erst mal versuchen zu helfen, indem sie dir zum Beispiel anbietet mit deinen Eltern zu sprechen.

Jugendamt und Jugendamt den Eltern.

So war's zumindest bei mir.

Das kommt drauf an. Wenn unmittelbare Gefahr besteht, ja!