Private Angelegenheiten in der Schule?

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Für die Unterrichtsfreistellung ist die Schulleitung zuständig.

Die Lehrkraft darf natürlich keine privaten Angelegenheiten vor der Klasse besprechen oder gar aktiv ggü. der Klasse ansprechen.

Die Lehrerin sollte durch die Eltern darauf aufmerksam gemacht werden. Oder die Schulleitung. Unternimmt die Schulleitung nichts dagegen, sollten sich die Eltern beim Dienstvorgesetzten der Schulleitung (Schulaufsicht) beschweren.

Das darf sie natürlich nicht und es geht sie auch nichts an.

Ob hier eine Anzeige möglich (oder hilfreich) wäre, weiß ich leider nicht, aber ihre Eltern sollten die Schulleitung darauf ansprechen, dass das Verhalten der Lehrerin inakzeptabel war.

Die Lehrerin darf das ansprechen.

Deine Freundin darf allerdings auch nicht wegen. Eines Trauerfalls 2 Wochen aus der Schule fehlen. Für so etwas muss eine Schulbefreiung beantragt werden.