Muss ein Anwalt mir die Geschäftsgebühren im Vorfeld nennen?

4 Antworten

Nein, da sich diese aus dem Gesetz ergeben. Bei dir ist es so teuer weil der Geschäftswert mit fast 50.000 Euro relativ hoch ist. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, kann man mit den Infos nicht beurteilen.

Moment einmal.

Du gehst zu einem Anwalt, weil du dessen Hilfe brauchst. Hast du dabei gedacht, er wäre ein Heiliger und würde nichts kosten? Wohl kaum. Du wusstest wahrscheinlich, dass eine Rechnung folgen wird. Und ganz offenbar hast du von den Gebühren keine Ahnung (kein Wunder, wer hat das auch schon?)

Du hättest die Gebühren also entweder erfragen können (z.B. deinen Rechtsanwalt) oder selbst googeln können. Das hast du aber offenbar nicht gemacht. Entweder war es dir egal, oder es war nicht so wichtig.

Und jetzt, nachdem du die Rechnung bekommen hast, bist du empört? Worüber denn? Über die Höhe? Immerhin sind es sage und schreibe knappe 3,5% des Gegenstandswertes... Oder über den Umstand, dass er für seine Arbeit sich tatsächlich Geld sehen möchte? So ein Halsabschneider aber auch!! Wenn ich zum Maurer gehe, baut der mir die Mauer auch immer kostenlos.

Entschuldige bitte, aber wer sich von Beginn an nicht um die Höhe der Rechnung kümmert, der darf am Ende auch nicht meckern. Du hast den Anwalt beauftragt mit dem Wissen, dass er Geld kosten wird und hast ihn nach der Höhe nicht gefragt - ja, du hast dich offensichtlich überhaupt nicht drum geschert. Es ist dein eigenes Versäumnis! Wobei der Frevel in meinen Augen nicht das "sich nicht kümmern" ist, sondern das "sich hinterher beschweren". Ebenso verwerflich finde ich dann die Frage, ob der Anwalt nicht irgendeinem Fehler gemacht haben könnte, damit die Rechnung gedrückt werden kann. Der Fehler liegt hier nicht beim Anwalt...!

Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.