Muss der Fahrzeughalter bei einer Übertretungsanzeige etwas Unterschreiben?
Hallo
Ich wurde letztens in Basel bei einer Ausfahrt 50er Zone mit 75-80Km/h geblitzt. Mein Vater ist der Fahrzeughalter, jedoch ist er Anfang dieses Jahres gestorben. Aufgrund von Zeitmangel konnte ich das Fahrzeug nicht auf mich übernehmen und wurde nun geblitzt. Die Busse, der Entzug oder die Anzeige sind mir schlicht egal. Es geht mir darum, dass der Fahrzeughalter nicht mehr lebt und ich nun nicht weiss wie agieren. Das Auto hätte ich morgen verkauft, mache mir nun aber Sorgen. Mein Vater kaufte das Auto für mich, übernahm aber den Titel als Fahrzeughalter wegen der Versicherung etc. Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich das Auto dennoch verkaufen, da meine Familie finanziell bescheiden steht? Müsste der Fahrzeughalter etwas unterschreiben bezüglich der Übertretungsanzeige? Danke euch für die Antwort.
Lg
3 Antworten
Wenn Du den Brief besitzt, kannst Du das Fahrzeug verkaufen. Allerdings macht es sich besser, wenn Du als Halter im Brief stehst.
Wegen der Anzeige aus der Schweiz kann es wahrscheinlich nocht etwas dauern, bis die kommt. Und da kannst Du dann ja mitteilen, dass der Fahrzeughalter verstorben ist. Du kannst Dich dabei aber auch als verantwortlicher Fahrer outen. Entweder wird dann das Verfahren eingestellt oder Du bekommst das Knöllchen. Wie hoch die Preise in der Schweiz sind, kann ich nicht sagen. Müsstest Du mal selber recherchieren.
Ich empfinde die rechtliche Lage als etwas kompliziert und würde mir rechtliche Beratung holen. Wenn Du beim ADAC bist, ist die erste Stunde bei einem Rechtsanwalt kostenlos.
Dein Vater war zum keinen Zeitpunkt der Verkehrsrechtliche Halter. Du bist immer der Halter gewesen. Dein Fahrzeug ist als eingetragene Person lediglich Träger der Zulassung.
Leider kann ich dir nicht viel mehr sagen, da ich mich mit den Gesetzen aus der Schweiz nicht auskenne.
Sterbeurkunde und evtl. Erbschein vorlegen zur korrekten Überschreibung. Sonst kann ja jeder kommen und sagen das ist mein Auto.