Muss der Fahrzeughalter bei einer Übertretungsanzeige etwas Unterschreiben?

3 Antworten

Wenn Du den Brief besitzt, kannst Du das Fahrzeug verkaufen. Allerdings macht es sich besser, wenn Du als Halter im Brief stehst.

Wegen der Anzeige aus der Schweiz kann es wahrscheinlich nocht etwas dauern, bis die kommt. Und da kannst Du dann ja mitteilen, dass der Fahrzeughalter verstorben ist. Du kannst Dich dabei aber auch als verantwortlicher Fahrer outen. Entweder wird dann das Verfahren eingestellt oder Du bekommst das Knöllchen. Wie hoch die Preise in der Schweiz sind, kann ich nicht sagen. Müsstest Du mal selber recherchieren.

Ich empfinde die rechtliche Lage als etwas kompliziert und würde mir rechtliche Beratung holen. Wenn Du beim ADAC bist, ist die erste Stunde bei einem Rechtsanwalt kostenlos.

Dein Vater war zum keinen Zeitpunkt der Verkehrsrechtliche Halter. Du bist immer der Halter gewesen. Dein Fahrzeug ist als eingetragene Person lediglich Träger der Zulassung.

Leider kann ich dir nicht viel mehr sagen, da ich mich mit den Gesetzen aus der Schweiz nicht auskenne.

Sterbeurkunde und evtl. Erbschein vorlegen zur korrekten Überschreibung. Sonst kann ja jeder kommen und sagen das ist mein Auto.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung