7 Antworten

Hallo Axdorn,

zunächst ist so, dass man, wenn man Strafen zu einander in Beziehung setzt, die vollständigen Urteile, insbesondere die vollständige Urteilsbegründung, mitberücksichtigen muss. Ein Artikel der „Bild“ ist keine ausreichend objektive Grundlage.

Was aber bereits jetzt auffällt ist, dass im Fall von Herrn Schubeck die Strafe wegen Steuerhinterziehung höher ausfiel, da es eine Wiederholungstat war; während in dem Fall, den die Bild beschreibt, Jugendstrafrecht zur Anwendung kam.

Da die Quellenlage somit nicht ausreichend ist, ist eine weitere Analyse deines Gedankens nicht möglich.


iQhaenschenkl  11.09.2023, 17:40

Auch die BILD differenziert da! Der Fragesteller hat wohl seine Links nicht gelesen!

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kann das noch zeitgemäß sein unser Gesetz?

Ja natürlich. Beide haben die Strafen erhalten die das Gesetz für die jeweiligen Taten vorsieht. So ist das in einem Rechtsstaat, da gilt was im Gesetz steht.

Strafrecht: Rechtswidrig, ohne Schuld - Kolumne - DER SPIEGEL

Das die Blöd natürlich an vorderster Front der "harte Strafen - ganz harte" steht ist mir klar, den Artikel werde ich sicher nicht lesen, dem Schmierblatt gönne ich keinen einzigen Klick.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/regensburg-warum-ein-gestaendiger-vergewaltiger-nicht-in-haft-muss-a-b0998ce8-ed81-4b5b-9388-964dd19235ca

Insbesondere wurde Schubeck sicher nicht nach Jugendstrafrecht abgeurteilt.

Das ist wieder der typische Versuch, Äpfel und Birnen zu vergleichen.

Zudem ist Schuhbeck Wiederholungstäter.

Bemerkst Du den Unterschied?

Hast Du Deine Links eigentlich schon mal selber gelesen?👀

Ohne die Beweise zu kennen, die Zeugen zu hören, die gesamten Umstände zu wissen, kann sich hier niemand ein Urteil bilden. Die jeweiligen Richter haben das und haben entsprechend gesprochen.

Wenn wir keine Ahnung von Motoren haben und dieser plötzlich Geräusche macht, dann fahren wir auch in die Werkstatt und müssen uns auf die Fachleute verlassen. Ich kann nur sagen, der Motor macht *tschpf - tschpf* oder *krkrk - krkrk*, aber der Fachmann sieht sich alles an und handelt entsprechend.

Nein, muss es nicht, denn Gesetze werden ständig nachgebessert bei Bedarf.