Motorrad - Beleuchtung - TÜV?
Guten Tag liebe Menschheit.
Ich habe eine Suzuki Bandit & habe morgen Tüv. Der Vorbesitzer sagte damals das man an einer der beiden Lampen einen Stecker ziehen sollte da man sonst nicht über den TÜV kommt.
Vorher war es so dass beim Abblendlicht beide Lampen hell geleuchtet haben (beide Abblendlicht), wenn der gesagte Stecker gezogen ist, leuchtet beim Abblendlicht nun auf einer Lampe Standlicht und auf der anderen normales Abblendlicht.
Ist das richtig so?
Lg.
4 Antworten
Das ist nicht erlaubt. Und dumm sind die nicht beim TÜV. Wirst wohl gar nicht durchkommen damit, egal ob der Stecker gezogen ist oder nicht. Ich hoffe jedenfalls, daß Du damit nicht durchkommst. Ist nicht schön, wenn Du andere Verkehrsteilnehmer mit dem Abblendlicht blendest.
Na gut, aber ist nicht erlaubt so. Versuche diese Funktion ganz abzuschalten vor dem TÜV.
aber wie sollen die beiden Lampen denn leichten wenn ich aufs Abblendlicht umschalte? Eine Standlicht / eine Abblendlicht oder nicht?
Laß Dich nicht verrückt machen,ziehe den Stecker und verstecke ihn gut,dann fahr zum TÜV und gut ist.
Sieh mal hier diese Beiträge, da ist es genau erklärt was zulässig ist
http://www.motorradfrage.net/frage/wieso-nur-ein-scheinwerfer-erlaubt
Für den TÜV dürfen niemals 2 nebeneinander angebrachte Lampen gleichzeitig einschaltbar sein, weil damit ein mehrspuriges Fahrzeug vorgetäuscht wird. Also nimm einen Scheinwerfer für das Abblendlicht und den anderen für das Fernlicht. Dazwischen einen Umschalter. Da ein Protz an den Lampen herum gebastelt hat, musst du jetzt mit einer Plus-Leitung von der Batterie herausfinden, wie du das hinkriegst.
Natüŕlich dürfen 2 Lampen leuchten. Schau dir doch mal irgend ein aktuelles Sportbike an.
Fahr so hin, wenn der Prüfer das bemängelt, kannst Du den Stecker immer noch abziehen. Dann steht das als Mangel auf Deinem Prüfbericht und unten drunter steht dann so etwas wie "Der Mangel murde um 9:00 Uhr festgestellt und war um 9:15 behoben".
Was Du zu Hause machst, interessiert den Prüfer eh nicht, der ist auch nicht blöd.
Für den ist wichtig, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der HU den Vorschriften entspricht, was Du dann zu Hause machst, interessiert den eh nicht.
Die meisten werden das wohl tolerieren, also laß es drauf ankommen und zieh dann den Stecker vor Ort ab.
Was für ein Bj. is der Bandit denn? Hat der schon ne EG Zulassung oder ist der noch nach der alten StVZO zugelassen?
Dann darf nur je ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht leuchten es sei denn du würdest die komplette Lichtanlage auf die Vorschriften der EG Zulassung umbauen und der TÜV trägt dir das ein.
Der deutsche Gesetzgeber hatte mal die idiotische Idee mit 2 Lampen könnte man dich für ein Auto halten und das wurde erst mit der EG Typgenehmigung 2009 abgeschafft.
Ich frage ja wie es richtig sein soll. Und blenden tue ich sicherlich niemandem mit Abblendlicht 😂