Mofa fährt ca.45km/h welche Strafe (Führerschein B)?

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Schwerwiegendere OWI, wenn die Fahrzeugleistungen dann nicht zu den Fahrzeugtypisierungen der ABE für MoFA passten, aber sonst immer noch wenigstens in der alternativen ABE für AM dieses Fahrzeuges laut hinterlegten Hersteller-Typengenehmigungen lagen.

Paar hundert bis in den tausender Bereich Euros Bußgeld + etwaiger Zusatzkosten für Sicherstellung und Nachgutachten kann DAS genau so bringen wie etwaigen Versicherungsregress bei Schadfall vom Versicherer, wenn das FZG zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Vertragsschließsung mit dem Haftpflichtversicherer entsprach.

Teil- / und Vollkasko-Zusätze könnten dabei gegen Eigenschaden sogar komplett entfallen.

Worst KANN es aber auch im Rahmen der möglichen AM-Richtlinien dann werden, wenn der Gesetzgeber mangels korrekter Umschreibung nach Umbau das Fahrzeug vorrübergehend dann als allgemeines "Kraftrad" betrachtet, womit dann sogar Fahrerlaubnisklasse A erforderlich gewesen sein konnte.

Dann KÖNNTE das ganze ganz übel über Umwege sogar tatsächlich auch als ein §21 StVG als Straftatbestand ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ) ausgelegt werden.

Ja richtig, denn auch Kleinkrafträder mit 50 ccm in Eigenumbau ohne Neuabnahme KÖNNEN rechtlich im Zweifel als ganz normale Krafträder mangels abgenommener Neutypisierung durchaus als "Krafträder" gestellt werden.

Und "Krafträder" darfst Du auch mit FSK "AM" dann nicht fahren.