Möchte mit meinem freund in die schweiz ziehen er arbeitet da geht da?

4 Antworten

NEIN; du brauchst keinen job nachzuweisen. eure beziehung hat den schweizer status - jetzt bitte festhalten - "konkubinat". ja, du bist eine konkubine. und da ihr ein gemeinsames kind habt, ist eure beziehung dem status 'Verheiratet" noch näher. allerdings muss dein partner ein schreiben aufsetzen bzw. entsprechende formulare ausfüllen, dass er für deinen aufenthalt finanziell bürgt und aufkommt.


Mellnirt 
Fragesteller
 12.03.2012, 14:41

Er muss ja auch die Krankenversicherung für uns zahlen oder?

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verreisterNutzer  12.03.2012, 20:45
@Mellnirt

zahlen muss er ja wohl so oder so, wenn du keine einkünfte hast. aber man kann sich von der schweizerischen obligatorischen KV befreien lassen, vorausgesetzt:

-man hat in deutschland eine versicherung, die einen weiterhin als freiwillig versicherten führt.

-du bist nicht verheiratet, arbeitest in CH nicht etc. und erhältst keinerlei unterstützung vom schweizer staat

-du lässt dich dann bei der kvg registrieren, bekommst eine nummer und karte und damit gehst du innerhalb der schweiz zum arzt (nach schweizer kv-bedingungen), kannst aber auch in deutschland zum arzt gehen, nach in D üblichen bedingungen - dies entspricht deutsch-schweizer abkommen

-euer kind muss in der schweiz privat versichert werden, sobald ein elternteil berufstätig ist.

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Du kannst zu ihm ziehen. Bekommst aber keine Sozialleistungen, dein Freund muß euch also "durchfüttern".

Du brauchst dann aber nach nem viertel (halben)? Jahr eine Art Aufenthaltsgenehmigung, die wird aber jedem "normalen" Zugezogenen ausgestellt.


Mellnirt 
Fragesteller
 11.03.2012, 19:03

Wie lange gilt dann die genehmigung?

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Det1965  11.03.2012, 19:32
@Mellnirt

Kann ich dir nicht sagen, wie das alles genau funzt. Aber in meinem Bekanntenkreis sind mehrere Leute in die Schweiz gezogen (u.a. ein Pärchen, genau wie ihr und mit 2 Kindern) und es gab keine Probleme.

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Mellnirt 
Fragesteller
 11.03.2012, 19:43

Okay danke. na mal schauen ob das was wird :)

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Ich würde sagen, dass du trotzdem dort hin ziehen kannst. Ein Bekannter von meinem Freund arbeitet auch in der Schweiz und seine Freundin lebt dort mit ihm zusammen und ist momentan auch auf Jobsuche. sollte also denke ich schon klappen :-)man kann vllt auch nochmal bei Behörden oder so nachfragen :-)

Dein Freund muss für euch bürgen, er muss genügend verdienen, um euch durchzufüttern und für Krankheitsfälle etc,. aufkommen können. Was genügend ist, bestimmt das Migrationsamt. Du kannst für 3 Monate kommen um euch zu entscheiden zu heiraten oder du findest in dieser Zeit einen Job.


Mellnirt 
Fragesteller
 11.03.2012, 22:01

Und wenn wir vorher heiraten, ist das dann ein Familiennachzug oder. Da habe ich gleich die Aufenthaltsgenehmigung mit? Aber ohne Arbeit müsste erstmal alles mein Mann zahlen da es von der Schweiz keine Unterstützung gibt o.?

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Goodnight  11.03.2012, 23:53
@Mellnirt

Der Familiennachzug ist auch nur möglich wenn dein Partner genug verdient, ihr bekommt keine Unterstützung vom Staat. Dein Partner muss auf jeden Fall ein genügendes Einkommen nachweisen oder du musst auch einen Job haben, dann bekommst du auch die Aufenthaltsbewilligung.

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