Mobilfunkvertrag/ Handyvertrag vorzeitig kündigen?
Hallo zusammen,
ist es möglich einen Handyvertrag bei 1&1 vorzeitig zu kündigen. (Die Kündigung bei nicht erbrachter Leistung ausgenommen).
Vertrag/Tarif- Details:
Vertragsbeginn: 20. Januar 2021
Bereits gekündigt zum: 20. Januar 2023
Mindestlaufzeit betrug bei Erstellung des Vertrags 2 Jahre...
3 Antworten
Nein, nur bei Tod des Vertragsinhabers oder Umzug ins Ausland.
Nein, dies geht ganz schwer.
Nichtleistung i.S.d. § 275 BGB wäre einer der einzigen Gründe, jedoch hast du die Darlegungs- und Beweislast. Und das ist sehr kompliziert.
Der Rücktritt von einem Vertrag, also der § 323 BGB ist immer an Leistungsstörungen gebunden, ohne eine solche evidente Leistungsstörung kommst du nicht raus, selbst mit einer ist Aufwand/Nutzen zu hoch.
Nein, das sehe ich nicht.