Mit einer Zensur eine Zeugniszensur? :)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenn die einzelnen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern nicht, aber bei uns in Bayern war es so, dass wir mindestens eine Klausurnote ("großer Leistungsnachweis") und eine Note aus einem "kleinen Leistungsnachweis" benötigten.

Wenn wir also nur die Klausurnote kannten, da wir über das Halbjahr nicht ausgefragt worden sind, etc. wurde dennoch vom Lehrer eine mündliche Note eingetragen. Die sollte sich aber erfragen lassen, da Lehrer zur Offenlegung deiner eigenen Noten verpflichtet sind, wenn du sie fragst.


Kumpeline8 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:20

Der lehrer sagte, das wir nur eine Note dann haben. Also wird er wahrscheinlich keine mündliche Note eintragen.

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3636sams  29.01.2015, 18:34
@Kumpeline8

Ich habe jetzt schnell nachgeschaut:


Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA)

SächsGVBl. Jg. 2011 Bl.-Nr. 7 S. 277, 365 Fsn-Nr.: 710-1.74 Fassung gültig ab: 01.08.2013

§ 22 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung

(3) Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen. Schriftliche Leistungen sind insbesondere Klassenarbeiten und Kurzkontrollen. Eine Bewertung mündlicher oder praktischer Leistungen hat in pädagogisch sinnvollen Zeitabständen zu erfolgen; es sind grundsätzlich mindestens 2 Bewertungen mündlicher oder praktischer Leistungen im Schulhalbjahr vorzunehmen. Dem Schüler ist die erteilte Note jeweils bekannt zu geben. Der Fachlehrer hat zu Beginn des Schuljahres bekannt zu geben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird.


Er wird noch eine weitere Note irgendwie machen müssen. Es kann aber sein, dass er die eine Note, die er gemacht hat einfach doppelt einträgt! ;)

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Ja das geht. Was ist das denn für eine Note? Also auf was. Die Note ist dann zwar relativ unfair, da man keine Chance hatte, eine schlechte Note auszugleichen, aber es ist meiner Meinung nach erlaubt.

Welche Schulart? Welche Jahrgangsstufe? Welches Bundesland?

Normalerweise benötigt man mindestens 2 Noten. Eine Schriftliche (Schulaufgabe) und eine mündliche die sich aus mehreren zusammensetzt. (Ausfrage, Exen) .

Diese zwei Noten werden dann miteinander verrechnet.


Kumpeline8 
Fragesteller
 29.01.2015, 18:11

Realschule, Klasse 9, Sachsen :) Wir mussten ein Datenbanksystem erstellen.

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Da das geht, da es nur eine halbjahresINFORMATION ist und kein zeugnis