Mit dem Zug in die Schweiz Reisepass abgelaufen?

germanils  21.09.2023, 11:43

Hast Du keinen Personalausweis?

Tommy247 
Fragesteller
 21.09.2023, 11:46

Nein.

4 Antworten

Du brauchst ein gueltiges Grenzuebertrittspapier, also entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis. Beides geht auch in vorlaeufiger Form.

Ausser dem vorlaeufigen Personalausweis darf das Dokument bis zu einem Jahr abgelaufen sein.

Nachtrag:

Das oben Geschriebene gilt fuer Deutsche. Fuer Oesterreicher gelten etwas andere Bestimmungen. Der oesterreichische Reisepass darf bis zu 5 Jahre abgelaufen sein, der oesterreichische Personalausweis darf hingegen gar nicht abgelaufen sein.

Der Pass darf maximal 5 Jahre abgelaufen sein. Dank Schengen gibt es zwar keine ständigen Kontrollen, aber es kann durchaus gelegentlich kontrolliert werden. Auch in der ganzen Grenzregion.

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/schweiz

Wenn du in Österreich lebst und österreichischer Staatsbürger bist, ist ein Pass aber schnell zu bekommen. Selbst ohne Express-Option hast du den in einer Woche. Sonst halt etwas mehr Geld drauflegen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass/Seite.020100.html#Verfahrensablauf

Nebst nationalen Pässen, weitere für die Einreise in die Schweiz anerkannte Reisedokumente:Deutschland: DEU-1

Seit weniger als einem Jahr abgelaufener heimatlicher Reisepass; gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Kinderausweis oder Kinderreisepass; gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis; gültiger vorläufiger Personalausweis.

Quelle:

Deutschland: DEU-1 (admin.ch)

Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang CH-1, Liste 1)* (admin.ch)

Siehe dazu die Informationen der Schweizer Behörden:

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/faq.html

3.1 Kann eine EU/EFTA-Bürgerin / ein EU/EFTA-Bürger ohne gültiges oder eigenes Reisedokument in die Schweiz einreisen?

Jede Person benötigt grundsätzlich ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument (Reisepass, Notpass, provisorischer Pass, Personalausweis/Identitätskarte oder Reisedokumente, die speziell an Kinder ausgestellt werden). Je nach Staatsangehörigkeit anerkennt die Schweiz für den Grenzübertritt auch abgelaufene Reisedokumente:

Liste: Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit.

Besitzt ein Staatsangehöriger/eine Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates kein Reisedokument, muss er/sie zum Zwecke der Einreise seine/ihre Staatsangehörigkeit beweisen oder glaubhaft machen. Die Beweislast liegt dabei bei der betroffenen Person und im Falle von Kindern bei deren Eltern oder Begleitperson(en). Der Nachweis kann mit allen Mitteln erbracht werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt, insbesondere folgende Dokumente mitzuführen:

  • Fotokopie des gültigen Reisedokuments;
  • ein abgelaufenes Reisedokument;
  • ein amtliches Dokument, aus dem die Identität und/oder die Staatsangehörigkeit hervorgeht (z.B. Führerschein);
  • bei Kindern: Einen Auszug aus einem amtlichen Register (z.B. Personenstandsregister) und/oder die Geburtsurkunde im Original, falls kein amtliches Register im Herkunftsstaat geführt wird oder aus Zeitgründen kein Auszug bestellt werden konnte.

Es wird in jedem Fall empfohlen, so schnell wie möglich ein Reisedokument zu beantragen.