Mir wird Betrug bei der Fahrprüfung vorgeworfen. Was kann ich tun?
Heute hatte ich meine Fahrprüfung. Ich habe nicht einen Fehler gemacht. Kurz vor dem TÜV-Gelände gibt es eine Kreuzung an der ich mich auf der Linksabbiegerspur an der roten Ampel eingeordnet habe. Ich beobachtete die Ampel und den Gegenverkehr. Als die Ampel grün wurde, bog ich nach links ab. Ich habe zu keinem Zeitpunkt nach rechts geschaut.
Auf dem TÜV-Gelände angekommen, wurde mir gesagt ich hätte die Prüfung aufgrund eines Betrugsversuches nicht bestanden. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, ich hätte "meinem Fahrlehrer auf die Füße geschaut und er hätte mir Signale gegeben". Was auch immer das bedeuten soll. Ich habe dies zu keinem Zeitpunkt getan. Der Prüfer ist daraufhin ausgestiegen, und mit meinem Ausweis den er bei Beginn der Fahrt von mir ausgehändigt bekommen hat, im Gebäude verschwunden. Einige Minuten später kam er zurück und gab mir den Ausweis wieder.
Mein Fahrlehrer und Ich sind daraufhin sofort zum Straßenverkehrsamt gefahren und haben Beschwerde eingereicht.
Was kann ich noch tun?
Denn im Endeffekt wurde ich um mein Geld betrogen.
Soll ich zur Polizei?
Einen Anwalt einzuschalten könnte leider sehr teuer werden und im schlimmsten Fall zu nichts führen.
2 Antworten
Ich würde erstmal abwarten was das amt sagt, kann sein, dass die Prüfung doch anerkannt wird und du dein lappen bekommst. Wenn nicht, wird sich dein Fahrlehrer auskennen und bescheid geben.
Gegen was soll die Polizei oder Anwalt ohne Beweise ermitteln?
Du als Beschuldigter des Betrugs kannst nicht gleichzeitig Zeuge sein. Deinem Fahrlehrer kann's egal sein, da er mit dir Geld verdient, da du noch weitere Übungsstunden buchen wirst. Zeugen sind keine Beweise. Aussage gegen Aussage und im Zweifel wird dann für den Angeklagten (den Prüfer) entschieden. Also spar dir die Kohle für eine Nachprüfung
Natürlich können Beschuldigte Zeugen sein, müssen sie sogar, man muss ihnen rechtliches Gehör geben. Was wäre das für ein Rechtsstaat, wenn der Beschuldigte sich nicht verteidigen dürfte. Den Begriff "Aussage gegen Aussage" gibt es im Recht übrigens nicht.
Aber hier geht es nicht um Strafrecht. So wie ich das sehe, gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen, obwohl ich die Chancen als eher gering betrachte.
In deinem beschrieben Fall wird er als Kläger geladen und nicht als Zeuge...
Zeuge wäre in dem Fall der Fahrlehrer. (Meine Vermutung ist, dass sich Fahrlehrer und Prüfer gegenseitig abgesprochen haben, damit die DEKRA bzw. der TÜV und der Fahrlehrer noch mal ordentlich Schotter mit dem Fahrschüler verdienen können)
Beschuldigter wäre in dem Fall der Prüfer, auch wenn er selbstverständlich auch Aussagen wird, was ihn nicht gleichzeitig zum Zeugen macht.
Du schreibst:
Du als Beschuldigter des Betrugs kannst nicht gleichzeitig Zeuge sein.
Da kann er auch kein Kläger sein, oder?
Wieso? Der Prüfer beschuldigt ihn und er klagt gegen der Prüfer. Demzufolge ist er Kläger, wenn er sich Rechtsbeistand sucht. Demnach ist der Prüfer Beschuldigter.
Nun ja, im Endeffekt sind mein Fahrlehrer und ich Zeugen eines Betrugs.
2 Aussagen gegen eine...
Der Prüfer hat ja selbst keine Beweise für einen angeblichen Betrugsversuch!