Minijob für 15jährigen Sohn trotz Harz4?
Hallo.Ich bin alleinerziehend und beziehe harz4 und momentan übe ich ein 2euro job aus. Mein sohn 15 möchte nun auch etwas dazu verdienen durch Zeitung austragen. Wie viel darf er verdienen ohne das das ,,Einkommen,, mit dem Harz 4 oder kindergeld oder unterhaltsvorschuss verrechnet ?
6 Antworten
Schlicht und einfach - verdienen darf er so viel wie möglich .
Anrechnung findet ab 101 Euro statt.....
Es gilt .... die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus weitere 20%.
Im Hinblick auf Unterhaltsvorschuss :
Einkommen von Kindern, die noch ....... eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt von vornherein unberücksichtigt.
Bei Hartz 4: 100,- Euro sind anrechnungsfrei.
Für den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld dürfte das nicht relevant sein, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, besonders was den Unterhaltsvorschuss anbelangt...
Ich meine, dein Sohn darf 100€ verdienen der auch anrechnungsfrei bleibt, alles was darüber ist wird angerechnet.
Angenommen er verdient 450€:
Davon darf er 100€ behalten und die restlichen 350€ werden angerechnet.
Von den 350€ darf er dann 20% behalten also nochmal 70€.
Also behält er von den 450€, nur 170€
100 € ist der Grundfreibetrag im SGB II
Ich beziehe Hartz IV und starte am Mittwoch ein Minijob und darf nur 100€ dazu verdienen.
Unsinn - bei einem Minijob - bis zu 450 Euro bleiben Dir max. 170 Euro anrechnuungsfrei.
https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html