Minijob Feiertage bezahlt?

1 Antwort

Anspruch auf Bezahlung an arbeitsfreien, gesetzlichen Feiertagen haben grundsätzlich auch geringfügig bezahlte Beschäftigte. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ohne den Feiertag an diesem Tag Dienst gehabt hätten.

(Q: Paychex)

Ihre Minijobber haben dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie sonst regelmäßig gearbeitet hätten. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie Ihren Minijobbern den Verdienst zahlen, den sie ohne den Arbeitsausfall wegen des Feiertages erhalten hätten.
Sie dürfen die Fortzahlung des Verdienstes für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihre Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeiten.

(Q: Minijob-Zentrale)

Woher ich das weiß:Recherche