Mietwohnung? Recht? Bodenbelag?

7 Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

1.Zuerst gilt, was im Mietvertrag steht.

2.Wenn es in den nächsten 10 Jahren keine Mieterhöhung gibt, kann man finanziell gut planen und das ist gut für Euch und ein Vorteil.

3.Es kommt auf die Größe der Wohnung an. Wenn ihr den Boden selbst verlegt seid ihr vllt. mit 2.000 - 3.000 € oder weniger dabei. Sind zwar erstmal Kosten habt es aber so wie ihr euch den Bodenbelag vorstellt und ist euer Eigentum. Im Streitfall könntet ihr den auch wieder rausreißen und der Eigentümer muss bei Neuvermietung neu investieren.

4.Würde es eine Mieterhöhung innerhalb von 10 Jahren geben, wäre das evtl. eine Erhöhung von 1.500 € oder mehr auf die Laufzeit von 10 Jahren.

5.Ihr habt bei Auszug die Möglichkeit, eine Abstandszahlung vom VM / Gesellschaft oder vom Nachmieter zu fordern abzgl. der Eigennutzung. Unterm Strich ist es eine Plus / Minus Investitution.

6.Ihr müsst es euch durchrechnen auf die Jahre : evtl. Mietdauer, Kosten, Abstandszahlung, Differenz keine Mieterhöhung.

7.Egal wie ihr Euch entscheidet, alles mit dem VM / Gesellschaft schriftlich vereinbaren.

nun zu der Frage können wir dagegen vorgehen?

Nein. N. h. M. der Rechtsprechung ist der bei Besichtigung und Mietvertragsschluss vorhandene Zustand Gegenstand eures Mietvertrages, soweit nicht ausdrücklich anderslautend bestimmt.

Das gilt natürlich für beide Vertragspartner: Besichtigt man eine Musterwohnung mit Fliesen oder Parkett, muss man sich später nicht auf minderwertigere Ausstattung mit PVC oder Laminat verweisen lassen.

Warum habt ihr den Entwurf da nicht genau gelesen und geprüft, ob die bei den Verhandlungen vereinbarten Inhalte auch verbindlich geregelt sind? Die Erklärung zum künftigen Boden mit schriftlichem Zusatz "Die Mietsache wird mit Bodenbelag vermietet" unterschreiben lassen?

Selbst wenn ihr die Erklärung beweisen könntet, ist der Vermieter daran nicht gebunden: Dass nach der Sanierung "ein neuer Boden besser als Laminat in die Wohnung kommen soll" beschreibt Planung, aber gerade nicht die tatsächliche Ausstattung mit Bodenbelag der künftigen Mietsache. Die ist mietvertraglich vielmehr nun anders geregelt, nämlich garnicht :-(

G imager761

Vertrag hin oder her. Nach gängiger Rechtssprechung ist der Fußboden Vermietersache, da wird er sich mMn nicht rausreden können.

https://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mietrecht-wer-muss-den-teppichboden-beziehungsweise-bodenbelag-erneuern

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-In-der-Regel-gestrichen-1206634-1206633/


imager761  15.10.2019, 06:25
Vertrag hin oder her. Nach gängiger Rechtssprechung ist der Fußboden Vermietersache, da wird er sich mMn nicht rausreden können.

Falsch. Das betrifft lediglich Ersatz verschlissenen Bodenbelags, den der VM mitvermietet hat. Es gibt aber gerade keine Pflicht, als VM nur Wohnungen mit Bodenbelag zu vermieten - genausowenig wie mit Tapeten, Deckenlampen oder Vorhängen.

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... haben sie den Bodenbelag gestrichen...

habt ihr das so unterschrieben, gilt das


Issjut1510 
Fragesteller
 14.10.2019, 22:21

es Wurde bei der Vertrags Unterzeichnung nicht über den Boden gesprochen und im Vertrag steht auch nichts über den geplanten Boden sowie auch nicht das sie es nicht genehmigen wegen der Kosten!

es gab nur bei dem Angebot telefonisch sowie bei der Besichtigung die Aussage das ein Boden in die Wohnung kommt

da wir heute die Wohnung vermessen wollten und uns den Schlüssel abholen sagte uns sie überraschen das die eine Mail gelesen hatte! Wo das Problem betrieben war! Aber sie es extra vorher in Auftrag gegeben hat und hoffte das es durchrutschen!! Ups hat wohl nicht geklappt!

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Issjut1510 
Fragesteller
 14.10.2019, 22:29

Wir hatten Donnerstag die VertageUnterschrift

Freitag hat sie die Wohnung abgenommen und da ist ihr aufgefallen das der Boden nicht drin ist

wir wurde erst nach Vertragsunterschift heute drauf hingewiesen das kein Boden drin ist!

des Weiteren hat sie uns gesagt das sie davon Kenntnis hatte aber dachte das klappt schon. Also uns vorbehalten

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Idris164  15.10.2019, 01:07
@Issjut1510

Auch der Fußboden ist Vermieter­sa­che. Eine Klausel, dass der Mieter ihn neu verlegt und der Vermieter sich finanziell beteiligt, ist un­­wirksam (LG Berlin, Az. 64 S 294/97).

quelle.. Mietrecht

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imager761  15.10.2019, 07:02
@Idris164

Das gilt für Ersatz von verschlissenem, mitvermieteten Bodenbelag. Kein VM ist verpflichtet, Wohnungen mit Bodenbelag, Tapeten, Deckenlampen oder Vorhängen zu vermieten :-O

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Nein, habt Ihr nicht. Ihr habt doch gelesen BEVOR Ihr unterschrieben habt ???