Mietvertrag der Oma übernehmen?
Hallo,
ich wohne zur Zeit mit meiner Oma zusammen und kümmere mich um sie, weil sie alleine nicht so gut klar kommt.
Sie hat noch einen sehr alten fristlosen Mietvertrag mit sehr guten Konditionen, wo ihr fast alles erlaubt usw.
Allerdings ist sie mittlerweile sehr alt und schwach. Ich weiß leider nicht, wie lange sie sich noch hält. :‘(
Ich würde die Wohnung aber gerne behalten, weil ich hier viele schöne Erinnerungen habe und auch meine Kindheit hier verbracht habe. Allerdings bin ich nicht im Mietvertrag, sondern nur angemeldet.
Besteht juristisch die Möglichkeit den Mietvertrag, falls etwas passieren sollte, zu übernehmen? Was sollte ich tun und welche Schritte sollte ich machen?
8 Antworten
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod Deiner Oma. Man muss ihn dann extra kündigen, Kündigungsfrist auch hier drei Monate.
Sprich mit dem Vermieter, sage, dass Du diesen Mietvertrag gerne übernehmen willst.
Dann wird er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Das kommt auf die Stellung der FS im Haushalt der Oma an.
Möglichkeiten gibt es. Nachzulesen in § 563 ff. BGB.
Laut Absatz 4 kann der Vermieter das Verhältnis jedoch kündigen und die meine Fortsetzung des Vertrages verweigern. Habe ich das richtig verstanden?
Das bedeutet ich habe gar keine Chance, wenn er mich nicht dort haben möchte?
Das siehst Du falsch. Ich schreibe eine separate Antwort.
Das trifft so nicht zu. Bei längerer jahrelanger Wohngemeinschaft mit Oma kann die Enkelin wenn Oma ins Heim geht, in das Mietverhältnis eintreten. Das ist etwas anderes als den Mietvertrag erben. Das ginge erst mit Tod der Oma und der Vermieter könnte den Mietvertrag kündigen.
Ja, wenn du keine regelm. ausreichenden finanziellen Einkünfte hättest. Studierende, wenn ich mich nicht irre?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Mietverträge werden nicht vererbt.
Mietverträge werden nicht vererbt.
Aber sicher werden sie das:
Dem wird der Vermieter sicher nicht zustimmen!? Du wirst die Wohnung sicher weiterhin als neuer Mieter..mit neuen Konditionen, nutzen können!
Wenn ich an unseren Vermieter denke weiß ich, dass es so wie von mir beschrieben, gehandhabt wird.
Vielen Dank für deine Antwort.
Die Sache ist, dass ich nicht glaube, dass der Vermieter möchte, dass ich den Mietvertrag übernehme.
Vermutlich möchte er ihn an jemand anderes für den doppelten, wenn nicht dreifachen Preis vermieten.