Mietminderung wegen Warmwasser?

8 Antworten

Nein, eine Mietminderung müßtest Du nicht zurück zahlen.

Jedoch, Mietminderung für war? Wie lange dauern denn die Ausfälle?

Wenn ich es richtig nachvollziehe, dann max. 1 Tag.

Wieviel würdest Du als angemessen ansehen bei 5 Tagen in 2 Monaten ohne Wasser?

Die Wohnung ist dennoch nutzbar. Warmwasser zum Waschen kann man auch mit Wasserkocher oder im Topf auf dem Herd erzeugen, wenn es auch zum Duschen nicht so konfortabel ist, sich einen Topf Warmwasser drüber zu schütten. Aber Duschen ist nicht die einzige, wenn auch die praktischste Form, sich gründlich zu waschen.

Die Rechtssprechung geht von 10 % aus, wenn die Warmwasserversorgung ausgefallen ist. Bei 500 € Kaltmiete würde das bedeuten, 1,66 € Minderung je Tag Ausfall. Es geht hier also lediglich um 8,33 € in 2 Monaten. Bei 6 Wohnungen sind das aber für den Vermieter, wenn es jeder genauso macht, immerhin rund 50 €, die ihm fehlen würden.

Da ich bei der Stadt arbeite und immer Menschenkontakt habe muss ich jeden Tag duschen .

Das ist nicht wirklich ein Argument, denn im Grunde geht es jedem Menschen gleich, der ein einigermaßen funktionierendes Sauberkeitsbedürfnis hat.

Natürlich kann man die Miete taggenau und angemessen mindern. Hier etwa 10% von 1/30 der Monatsmiete für den Tag einbehalten, an dem kein Warmwasser zur Verfügung stand.

Aber was bringt dir das außer, dass sich der VM bei nächstmöglicher Mieterhöhungsmöglichkeit an dich erinnert?

Offensichtlich lässt er den Mangel schnellstmöglich beheben und ist eher nicht daran interessiert, immer wieder Handwerkerrechnungen zu bezahlen?

Mglw. denkt er über eine Modernisierung der Anlage nach, die euch zwar ununterbrochen Warmwaser bereitstellt, aber eben über euch M mit 8% der Investion als Modernisierungserhöhung finanziert wird.

Wenn du eine Mietminderung machst, erst vorher ankündigen.

Zurückzahlen mußt du deswegen nichts.

... leider nein, denn für berufliches Duschen ist der Arbeitgeber/Dienstherr zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist kein Grund für eine Mietminderung.