Mietminderung?

4 Antworten

erstmal kontalktiert man den vermieter und weist auf die mängel hin. macht der nix, setzt man eine reelle frist, bis wann die schäden behoben zu sein haben.

verstreicht die frist, lässt man selbst wen kommen, lässt es beheben und stellt dem vermieter die kosten in rechnung.

das gilt für heizung und wasser.

bei den dünnen wänden kann man nix machen.


LaCano 
Fragesteller
 08.12.2023, 11:43

Danke :)

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Naja, die Hellhörigkeit bestand und ist in dem Sinne kein Mietmangel, ihr habt die Bude ja so gemietet.

Wenn nicht geheizt werden kann bzw. eine gewisse Temperatur nicht erreicht wird und es kein Warmwasser gibt, kann man die Miete mindern, ja.

Empfehlenswert wäre da eine Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation, die dein Anliegen praktisch unterstützt - auch mit anwaltlicher Power.

Eine Freundin hat auch Ärger, nachdem ihr Vermieter die Heizung gern runterfährt, wenn er übers Wochenende zu seiner Freundin fährt. Dann sitzt das ganze Haus kalt da. Oder er heizt nachts.... !

Wir machen das Ganze bereits mehrere Jahre durch 

ob ihr da noch was ändern könnt

warum hat man sich da nicht längst ne neue Bude gesucht und umgezogen


LaCano 
Fragesteller
 08.12.2023, 11:42

Schlaue Idee, wären wir ja fast nicht drauf gekommen. ;) Wenn es gehen würde, hätten wir es lange schon getan.

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