Mieter brauchen wegen Corona keine Miete mehr zahlen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Miete muss grundsätzlich bezahlt werden,Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, wenn diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das hat der Bundestag im Rahmen eines milliardenschweren Hilfspakets am Mittwoch beschlossen.

Zunächst steht aber der Mieter in der Pflicht. "Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen", heißt es im entsprechenden Gesetzesentwurf. Mieter müssen etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen, dass die Zahlungsunfähigkeit auf der Corona-Krise beruht.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-krise-was-mieter-jetzt-wissen-muessen,RuK47Hf

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/corona-notmassnahmen-fuer-mieter-paket-kann-verheerende-auswirkungen-haben-a-e58a256e-32d1-4fb6-ac09-d2ccbea0d507


andie61  26.07.2020, 09:54

Danke für den Stern, Gruss andie

0

nur wenn Du z.B. den Job verloren hast. Es kann jetzt nicht einfach jeder aufhören, MIete zu zahlen!

Nein, die Krise befreit nicht von der Mietzahlung. Bei Privaten. Aber du kannst nicht gekündigt werden für einen Gewissen Zeitraum, wenn du durch die Krise in Rückstand gerätst. Allerdings wirst du wohl danach die angefallenen Mietrückstände "abstottern" müssen.

Bei den Firmen sieht das etwas anders aus. Die Pochen drauf, dass Ihre Geschäftsgrundlage ja nicht mehr gegeben ist und entsprechend sollen die Steuerzahler (sprich der Hilfsfond) dafür aufkommen. Der ist ja kurzerhand ins Leben gerufen worden um schnell und Unbürokratisch zu überbrücken. Gedacht, um kleine und Finanzschwache Firmen über "Wasser" zu halten. Bezeichnend, dass Firmen wie Adidas sich gleich als erstes einreihen - haben ja nur Rekord-Umsatz letztes Jahr von 2 mrd. gemacht...

Komisch ist, dass bei HartzIV erst alles "umgedreht" wird, um irgendwie was zu streichen/kürzen etc. - also man Prüfung und Maßnahmen kennt, aber komischerweise bei Firmen das komplett aus den Augen verliert und empört die "Backen" aufbläst, wenn Sie die eigene Dummheit ausnützt.

Ich hätte den "Hilfsfond" als Zinsdahrlehen zu 2 % zur Verfügung gestellt und bei Nachweis der "Bedürfdichkeit" entsprechend umgewandelt je nach dringlichkeit in Soforthilfe oder in ein Zinsloses Dahrlehen. Damit hätte ich dieses Problem weg, den ich brauche nicht Prüfen, sondern die Antragsteller müssen nachweisen. Damit wird es für die Finanzstärkeren "Uninteressanter" und es kommt da an, wo es gebraucht wird - bei denen, die wirklich durch die Krise an der Wand stehen... Aber so läuft das halt. Politiker lassen sich so herrlich austricksen (diese GumGum Wertpapiere - wie wurden die den möglich? Richtig! Man holt sich Banker für ein Bankengesetz in den Beratungsstab - Erinnert ein wenig an "da wird der Bock zum Gärtner gemacht..."). Aber egal! Im Prinzip bekommst du die Miete nur "gestundet". Also niemand verzichtet auf deine Mietzahlung und keiner übernimmt die (zumindest erstmal) für dich. Du darfst Sie nur "abstottern" und der Vermieter muß das akzeptieren, wenn du z.b. Kurzarbeit hast und unverschuldet die Miete nun nicht mehr aufbringen kannst.

Das ist falsches Verständnis der Mietrechtsänderung. Es gilt, zunächst für drei Monate (April bis Juni 2020), dass wegen Mietrückständen nicht der Mietvertrag gekündigt werden darf, insofern der Mieter nachweist, dass er wegen Corona in finanzielle Notlage gerät. Im Zeitraum von 2 Jahren ab 1.7.20 gerechnet, muss die nicht gezahlte Miete nachgezahlt werden.

Das ist richtig , ist aber an Voraussetzungen geknüpft.

sofern du durch die pandemie finanziell nicht mehr so flüssig bist zb Kündigung des Jobs oder Kurzarbeit kann nicht gekündigt werden.

die miete muss jedoch trotzdem nachgezahlt werden.

gleiches gilt für Strom.