Mietbertrag?

3 Antworten

Die Frage ist doch ob Dir die Küche mit vermietet wurde. Wenn ja, dann muss sich der Vermieter darum kümmern dass sie auch funktioniert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

VegaSambo 
Fragesteller
 19.05.2022, 14:08

Ja nach meiner Auffassung ja steht ja auch im Vertrag das ne Einbauküche mit Geräten neuwertig drin ist ....wenn se net Vermieter wäre müsste ja nix von ner Einbauküche drin stehen oder.....

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VegaSambo 
Fragesteller
 19.05.2022, 15:09

Paragraph 30 sonstige Bestimmungen

Wesentliche Bestandteil dieses Vertrages in ihrer gültigen Fassung.....

1 Die Vermieterin stellt eine komplett eingerichtete Einbau Küche incl. Elektrogeräte,Kühlschrank, Elektroherd mit Backofen (neuwertig).

2.Instamdsetzungen gehen zu Lasten der Mieter

Unter kleine Instandsetzung /Haltungen steht für Elektrizität Wasser und Gas den Heiz und Kocheinrichtungen Fenster Türschloss...Rolladen soweit im Einzelfall 100Euro nicht übersteigen.

Und 100 Euro naja wenn ich dann noch die Zeit die ich dafür aufbringen mit berechne kann ich mir ja einen hohen Stundensatz mit rechnen lassen oder net wenn wiral schon dabei sind,,,')...Oder ist es nicht so Material was man braucht und Einsatzzeit ... Dann kann ich absofort nix mehr freiwillig machen .... kleiner Spass....

Die Klausel ist meiner Meinung nach eh net rechtens

Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für Instandhaltungen usw....

Also so gesehen Scheiss egal ob ich es verschuldet hab (absichtlich oder unabsichtlich muss ich die Kosten tragen und auch wenn es andere Gründe hat....... Schon geil...... wie man das alles auslegen kann

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VegaSambo 
Fragesteller
 22.05.2022, 03:15

Woher weiss ich den ob sie mit Vermieter wurde oder nicht, wenn sie es so schreibt.... Ich ging davon aus das sie mit Vermieter wurde wer schenkt den einen Neuwertige Küche mit Geräten einem neuen Mieter das ergibt doch keinen sinn

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albatroz1102  22.05.2022, 11:18
@VegaSambo

Nein, das ergibt keinen Sinn, eine Schenkung muss extra erwähnt werden.

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Reparaturen, Instandsetzungen (außerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel), die auf eine normale Abnutzung bzw. normalen Verschleiß der Einrichtung oder der Einbaugeräte zurückzuführen sind, sind vom Vermieter zu beauftragen und zu zahlen.

… wird dem VERmieter überlassen… ?

bitte geh damit zum Mieterschutzbund, die können dir eine Rechtsberatung geben


VegaSambo 
Fragesteller
 19.05.2022, 14:10

Ja dachte ich auch schon dran für alles Brauch man rechtliche Beratung ... Alles nervig ,:)

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VegaSambo 
Fragesteller
 19.05.2022, 14:14

Ja dumm ist sie nicht ...so kann man es zweideutig verstehen nix halbes nix ganzes aber sie hatte das nicht so schwammig schreiben dürfen wenn sie es tatsächlich kostenlos und geschenkt hatte die Küche dann müsste es so drin stehen das man es genau deuten kann

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miezepussi  19.05.2022, 14:42
@VegaSambo

Das ist nicht schwammig. Wenn die Küche dem VERmieter überlassen wird, gehört sie dem VERmieter

Macht nur keinen Sinn. Normalerweise wird die Küche dem Mieter zur benutzung überlassen.

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VegaSambo 
Fragesteller
 22.05.2022, 03:12
@miezepussi

Du meintest dem Mieter also mir ??? Der Vermieter überlässt eine Neuwertige Einbauküche mit Geräten so steht's drin....

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miezepussi  22.05.2022, 09:29
@VegaSambo

Oben steht „Sondern Einbauküche Neuwertig mit Elektrogeräten wird dem Vermieter überlassen„ also dem VERmieter wird es überlassen. Nicht dem Mieter.

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VegaSambo 
Fragesteller
 07.06.2022, 04:15
@miezepussi

Echt ...okay ja das es Ar mein Fehler ..also ....Vertrag : Die Vermieterin stellt eine Einbauküche mit Elektrogeräten ... Ja mit dem überlassen wäre es zweideutig geworden ...... Sorry,,,,-)

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