wer zahlt den neuen Herd in Mietwohnung?
Mein Sohn wohnt in einer Mietwohnung ,wo schon vor Mietbeginn eine ältere Einbauküche vorhanden war,die er natürlich auch nutzt. Jetzt ist der alte Elektroherd der Küche defekt und der Vermieter hat jemanden beauftragt zum Nachschauen. Das Ende vom Lied ,der Herd ist so alt ,da er ausgetauscht werden soll und nicht mehr repariert werden kann. Jetzt behauptet der Vermieter die Küche ja meinem Sohn geschenkt zu haben und er solle den Herd also auch ersetzen. Im Mietvertrag wurde die Einbauküche leider nicht erwähnt. Wer ist hier nun in der Pflicht?
4 Antworten
Wenn der Vermieter die Küche verschenkt hat, heißt das, er berücksichtigt sie nicht bei der Höhe der Miete. Dein Sohn zahlt dadurch einen niedrigeren Mietzins. Er muss sich also selbst um einen neuen Herd kümmern.
Da sich die EBK bei Mietbeginn in der Wohnung befand, gilt sie automatisch als mitvermietet. Das wäre nur dann nicht so, wenn im Mietvertrag ausdrücklich stünde, dass sie nicht als mitvermietet gilt.
Demzufolge ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkei des Herdes verantwortlich. Hier entweder mittels Reparatur oder gleichwertigen Ersatz. Dein Sohn soll dafür eine Frist setzen (10 Werktage) und ankündigen, dass er bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wird. Das bitte per Einwurfeinschreiben.
Alle mitvermieteten Objekte müssen im Vertrag stehen, sonst muss er den ersetzen aber er kann ihn nachher auch mitnehmen.
Alle mitvermieteten Objekte müssen im Vertrag stehen,
Nein, müssen nicht. Alles was in der Wohnung steht zum Mietbeginn ist automatisch Bestandteil der Mietsache und damit mitvermietet.
was steht im Mietvertrag? oder im Übergabeprotokoll?