Mein Nachbar droht mir damit, dass er meinen kleinen Bruder schlagen wird. Ist das eine Straftat?
Mein Nachbar kam an meine Haustür !BESOFFEN! und meinte, dass mein kleiner Bruder (7) mit seinem Roller angeblich das Auto meines Nachbars zerkratzt hat. Dies kann daher nicht stimmen, da der Roller meines Bruders kaputt in der Garage steht und er mit seinem Fahrrad seit einer Woche nicht gefahren ist. Außerdem gibt es noch einen kleinen Jungen in der Nachbarschaft, der die letzten Tage mit seinem Roller auf dem Hof zwischen den Autos gefahren ist, welches ich und ein weiterer Nachbar bestätigen können.
Ich fragte ihn ob er zu dem anderen kleinen Jungen gegangen ist und ihn gefragt hat ob er es war, daraufhin antwortete er mir mit "nein" und das nur weil seine Frau oft auf das Kind aufpasst. Er drohte mir und meiner Mutter, dass er meinen Bruder das nächste Mal klatschen wird. Jetzt frage ich mich ob dies eine Straftat ist oder ob man generell etwas dagegen machen kann. Würde mich gerne freuen auf eine Antwort.
3 Antworten
Hey,
ja, es ist eine Straftat. Zwar hat er niemanden verletzt, aber er hat gedroht. Dies ist strafbar. Auch wenn dein Bruder das Auto zerkratzt hat.
Am besten besprecht ihr das mal zusammen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
selenator0303
Zwar hat er niemanden verletzt, aber er hat gedroht. Dies ist strafbar.
Wieso?
- Muss er es beweisen können, was er behauptet.
- Darf er niemand schlagen, weil dies verboten ist.
- Erkundige dich sicherheitshalber bei der Polizei, wie du dich bei so einem Vorwurf verhalten sollst.
Vermutlich diese
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html
Deswegen hab ich ja (1) und nicht (2) zitiert.
Androhung eines Verbrechens wäre (2) siehe:
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der von mir oben zitierte Abschnitt (1) ist
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wäre ich davon ausgegangen das es um die androhung eines Verbrechens ginge hätte ich (2) zitiert. Oder möchtest du argumentieren das schlagen nicht die körperliche unversehrtheit bedroht und keine rechtswiedrige Tat ist?
Hier wurde nicht mit einem Verbrechen gedroht.