Mediamarkt Garantie bei Aussteller ohne OVP

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Zu Unterscheiden ist die Gewährleistung (Mängelhaftung) und die Garantie.

Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtsachen (zu denen auch Ausstellungsstücke gehören) auf 12 Monate beschränkt werden. Wurde dieses bei Verkauf nicht (ausdrücklich) getan gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.

Die Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende Verpflichtung des Garantiegebers. Als Garantiegeber kommen der Hersteller und der Verkäufer sowie evtl. eine Versicherung (die man abschließen kann) in Betracht. Hier kommt es auf die AGBs des Garabtiegebers an.

Du willst sicher wissen, was passiert, wenn dein Monitor nach 23 Monaten den Geist aufgibt. Dann kannst du dich (wenn die Gewährleistung nicht verkürzt wurde) auf die Mängelhaftung berufen. Der Anspruch ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Dazu muß der Mangel aber schon beim Kauf bestanden haben. Die Beweislast liegt erstmal beim Käufer. Innerhalb von 6 Monaten liegt die Beweislast in der Regel aber beim Verkäufer (Beweislastumkehr, Vermutung, dass die Ware schon Mängel beim Verkauf hatte), er hat also zu beweisen, dass die Sache Mängelfrei verkauft wurde, um nicht in Leistung treten zu müssen. Dannach liegt die Beweislastr in der Regel wieder beim Käufer. Aber dieses gilt für alle Sachen und nicht nur für Gebraute oder Ausstellungsstücke.

Die OVP muß niemend aufheben um einen Gewährleistungsanspruch zu haben.