matratzen - was ist mit "garantie auf den kern" gemeint?

4 Antworten

Ist zwar schon eine Weile her, aber vielleicht hilft es trotzdem weiter.

Die Garaintie auf den Kern bezieht sich in der Regel auf das "durchliegen". Die meisten Hersteller definieren die mit einer mehr als 2 cm tiefen Kuhlenbildung des Matratzenkerns. Dazu die Matratze (bei abgnehmbaren Bezügen) aus dem Bezug nehmen und glatt auf den Boden legen. Dann einen geraden Gegenstand über die Mulde legen und die Tiefe messen. <br> Die meisten Hersteller verlangen, dass die Matratze auf einem geeigneten Untergrund gelegen hat. Das bedeutet einen Lattenrost mit ausreichend Stützkraft (also keine durchgelegenn Lattenroste) und einem Leistenabstand von max. 4 cm. Eigentlich sollte man auf den Seiten des Herstellers Informationen zur Garantie finden. Dort muss auch die finanzielle Regulierung zu finden sein. In den ersten zwei Jahren hat man eine gesetzlich geregelte Gewährleistung. Ab dem zweiten Jahr verringert sich dann in der Regel der Betrag, der verrechnet wird. Für weitere Infos einfach nach matratzen-taxi googeln.

In der Regel ist es so, 10 Jahre Garantie = 100 % Leistung im ersten Jahr und 10 % weniger pro Jahr.(außer wenn auf der Rechnung, z.w. Garantieheft etwas anders angegeben wurde). Wenn Du natürlich unter der neu gekauften Matratze ein altes durchgelegenes Lattenrost hast, welches Du bei Neukauf der Matratze verwendest hast, ist es möglich das Du keinen Garantieanspruch hast. Da sich eine Matratze im laufe der Zeit diesem durchgelegenen Lattenrost anpasst. Würde aber auf jeden Fall in dem Geschäft vorsprechen, wo Du die Matratze gekauft hast und den Fall schildern.

Theoretisch können Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln einer gekauften Sache bis zur Verjährungsgrenze, die grundsätzlich nach § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB *1) zwei Jahre beträgt, noch geltend gemacht werden. 

Das geht aber nur, wenn Sie die Matratze noch nicht wirklich gebraucht haben. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von gebrauchten Matratzen ist aus hygienischen Gründen zu Recht selbstverständlich normaler Weise ausgeschlossen. Hier hätten Sie eine vertragliche Nebenpflicht zur Schadensminderung gegenüber dem Verkäufer verletzt, wenn Sie die Matratze in Kenntnis von dem Mangel erst einmal benutzen und sie dann erst später reklamieren. Unter dem Gesichtspunkt der sogenannten positiven Vertragsverletzung würden dann auch Ihre eigentlich bestehenden Ansprüche entfallen.

Deiner Beschreibung nach vermute ich einen Materialfehler. Wende dich mit einer Reklamation an den Händler, bei dem du die Ware gekauft hast.