Man fährt ganz normal mit dem Auto auf der Straße jmd. springt vor das Auto und kommt tragisch ums Leben?

6 Antworten

Schuldig im strafrechtlichen Sinne? In deinem Szenarion ganz klar der Fußgänger wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr... nun gut, der ist tot. Gegen den wird kein Verfahren eingeleitet.

Der Autofahrer könnte dabei tatsächlich auch ins Visier geraten, da er möglicherweise zum Unfall und den Folgen beigetragen hat. Wenn er zu schnell war, er unaufmerksam war, alkoholisiert etc... dann kann er auch schuldig gesprochen werden. Wenn ihm aber kein Fehlverhalten nachzuweisen ist, dann bleibt er strafrechtlich sauber.

Zivilrechtlich kann es sein, dass er durch die allgemeine Betriebsgefahr in eine gewisse Teilhaftung genommen wird.

Vermutlich der Tote, es sei denn, er wurde z. B. von jemandem auf die Straße gestoßen. Da er selbst nicht mehr aussagen kann, bedürfte es hier eines oder mehrerer Zeugen.

Den Autofahrer trifft m. E. nur dann eine Mitschuld, wenn ihm ein Fehlverhalten nachzuweisen ist, z. B. zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol, Auto nicht 100% verkehrsfähig (z. B. abgefahrene Reifen, zu geringe Bremsfähigkeit), Unachtsamkeit (z. B. Handybenutzung), die aber durch Zeugen zu belegen wäre.

Ich sehe solch einen Fall nicht als Jurist, sondern als Otto Normalverbraucher und Autofahrerin. Recht sollte gerecht sein, sonst ist etwas faul.

Der Autofahrer ist nahezu grundsätzlich immer mindestens mitschuldig, durch die dem Autofahren innewohnende Betriebsgefahr.


Webclon 
Fragesteller
 13.01.2023, 23:10

Also wird er wegen versuchtem Mord verurteilt? Oder unabsichtlichen Mord... keine Ahnung wie man das sonst nennen könnte

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T3Fahrer  13.01.2023, 23:14
@Webclon

Nein. Mord ist ja Tötung mit Vorsatz. Wie sich der Tatbestand dann jetzt exakt schimpfen würde, weiß ich nicht, aber Strafzahlung, womöglich Fahrverbot, Schadensersatzansprüche mögen da kommen.
Wenn zweifelsfrei der Suizidgedanke des Fußgängers belegt werden kann, mag man sich vielleicht rauswinden können...

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Bomberos911  14.01.2023, 00:03
@T3Fahrer
Mord ist ja Tötung mit Vorsatz. Wie sich der Tatbestand dann jetzt exakt schimpfen würde, weiß ich nicht, aber Strafzahlung, womöglich Fahrverbot,

Dafür müsste man dem Autofahrer aber ein Fehlverhalten nachweisen können, z.B. zu schnell, zu unaufmerksam etc... Wenn das Gericht den Sachverhalt so feststellt, wie er hier beschrieben wurde, also jemand unvermittelt vors Auto springt, dann kann man den Autofahrer dafür natürlich nicht belangen. Dafür gibt es keine Strafzahlungen oder Fahrverbot. Der Begriff, nach dem du suchst, wäre fahrlässige Tötung. Und dafür müsste eine Fahrlässigkeit vorliegen. Die einfache regelkonforme und aufmerksame Teilnahme auf Straßenverkehr ist keine Fahrlässigkeit. Die Motivation des Fußgängers - ob suizidal oder nicht - spielt dabei keine Rolle. Das ist die strafrechtliche Seite.

Ja, auf der zivilrechtlichen Seite gibt es so etwas wie Betriebsgefahr. Da könnte es tatsächlich sein, dass der Autofahrer eine Mithaftung bekommt.

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T3Fahrer  14.01.2023, 00:17
@Bomberos911

So hab ich es ja etwa auch geschrieben. Aber ich bleibe dabei, dass primär Suizid die Mitschuld aushebelt. Eine depperte Unachtsamkeit des Fußgängers (springt einfach auf die Straße) reicht meines Erachtens eher nicht dazu, dazu ist die Interpretationsbreite der Schuld des Fußgängers wohl eher zu breit...

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Wer vor das Auto springt, ist es wohl auch schuld.

Problem ist nur, es könnte sich für andere anders darstellen, als Du es da geschildert hast.

Und dann gilt es unter Umständen, etwas zu entkräften / zu Beweisen.

Woher ich das weiß:Hobby

Webclon 
Fragesteller
 15.01.2023, 00:36

Bei so Fällen wäre eine Dashcam schon praktisch oder?

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Vermutlich der Autofahrer. Den Toten kann man Nachweisen die Ursache nicht. Zudem musst du immer rechtzeitig bremsen können.

Aber ich halte auch nichts davon.


Webclon 
Fragesteller
 13.01.2023, 23:07

Wie willst du bremsen wenn spontan jmd. vor das Auto springst, klar bremst du dann aus Reflex aber wie willst du es ahnen das jmd. springt (vorher)

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Jesko224  14.01.2023, 00:03
@Webclon

Keine Ahnung, man muss halt aufmerksam fahren. Wobei ich die Regelung schlecht finde, dem Autofahrer die Schuld zu geben.

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Bomberos911  14.01.2023, 00:05
Zudem musst du immer rechtzeitig bremsen können.

Was heißt denn rechtzeitig? Wenn du jederzeit mit einem solchen Szenario rechnen müsstest, dann könntest du ja kaum schneller als Schritttempo fahren.

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