Lyrics Urheberrecht?

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Wenn du fremde Musik in einem neuen Werk verarbeiten willst, so liegt eine Bearbeitung vor, für die du die Erlaubnis des Urhebers benötigst (§ 23 UrhG).

Sofern der Urheber dir keine Lizenz hierfür ausgestellt hat, kannst du theoretisch strafrechtlich verfolgt werde (§ 106 UrhG) und hast, was deutlich wahrscheinlicher ist, mit zivilrechtlichen Forderungen seitens des Urhebers zu rechnen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht