leiche?
was sind die konsequenzen dafür eine leiche auszugraben
wiso würde man sowas machen wollen?
nur aus reiner Interesse
6 Antworten
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Mein Hund buddelt öfter mal Leichen aus.
Es war vermutlich keine menschliche darunter. Dem Hund geht es gut.
Sofern du die Leiche nur zufällig findest, beim Graben und man kein Tatverdächtiger ist, hast null Konsequenzen zu befürchten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Bitteschön. Ob andere Straftatbestände erfüllt werden, weiß ich nicht.
Es ist eine Straftat und kann entsprechend geahndet werden.