Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen?

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Nach dem Gesetz sind es Kurzzeitkennzeichen. Viele Bürger nennen Sie auch Überführungskennzeichen.

Der Verkäufer sollte sich erstmal bei seiner Kfz-Zulassungsbehörde "richtig" informieren oder im Internet!

Nach § 16 a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nur bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen oder bei Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes - möglich.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Die Vorlage mindestens einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief ist ebenfalls erforderlich. Außerdem benötigst Du die eVB-Nr. deiner Versicherung (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) und den Hauptuntersuchungsbericht. Solle die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, könnte die für den Standort des Fahrzeuges örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen. In diesem Fall müsstest Du auf dem nächsten Wege (grundsätzlich) innerhalb des Zulassungsbezirkes beim TÜV oder DEKRA oder GTÜ eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Ein Kurzzeitkennzeichen könntest Du in diesem Fall nur vor Ort beantragen, wenn das Fahrzeug unmittelbar davor außer Betrieb gesetzt wird.

Achtung: Die Umschreibung des Fahrzeuges auf deinen Namen wäre auch bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde möglich, wenn Du die amtlichen Kennzeichen übernehmen würdest. Wenn Du allerdings die örtlichen Unterscheidungskennzeichen beantragen möchtest, wäre die Vorlage der aktuellen Kennzeichenschilder zwecks Entstempelung erforderlich. Danach könntest Du dass Fahrzeug beim Verkäufer theoretisch auch abholen. In diesem Fall wäre der Aufwand mir allerdings zu hoch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen ist eins. Die bekommst du auch gegen Vorlgae der Fahrzeugpapiere als Kopie. HU-Bericht nicht vergessen. Ferner bekommst du sie auch nur, wenn das Fahrzeug schon abgemeldet ist.

Eine 3,5 Stunden Fahrt ins Ungewisse ist doch Blödsinn für einen läppischen Gebrauchtwagen. Zumal du nicht mal Ahnung von Autos hast.

Suche dir ein anderes Fahrzeug in deiner näheren Umgebung. Das macht Sinn. Wenn möglich auch von einem Gebrauchtwagenhändler. Dort bekommst du dann auch noch die gesetzliche Gewährleistung.

Damit du die Kennzeichen kriegst brauchst du ne gültige tüv Bescheinigung. Ich verstehe aber auch den Verkäufer nicht. Wenn er das Auto doch abmeldet, kann er dir auch gleich die überführungskennzeichen holen, die verlieren eh nach 5 Tagen die Gültigkeit, von daher kann ihm nix passieren.

Lass dir die Papiere nach Abmeldung geben. Melde das Auto an und hole es ab. Ist billiger als wenn man sich Kurzzeitkennzeichen holt.