Kündigen?

7 Antworten


Manu227 
Fragesteller
 30.06.2020, 08:21

Seid diesen Jahr in Januar

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wilees  30.06.2020, 08:24
@Manu227
Seid diesen Jahr in Januar

ah ja ..... interessant ..... ich bin Hellseher ..... jetzt kann ich mir "aussuchen" zu welchem Datum Du dort angefangen hast .... z.B. 2. Januar oder 27.Januar ....... und jetzt .... bist Du noch in der Probezeit oder nicht???

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floppydisk  30.06.2020, 08:25
@Manu227

Seit Januar heißt, sie ist noch in der Probezeit, wenn sie mindestens einen Jahresvertrag hatte. Dann kann sie problemlos kündigen, wenn 622 bgb der Fall ist, innerhalb von zwei Wochen. Heute ist der 30.06, das könnte haarscharf klappen, wenn Anfang Januar angefangen wurde.

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wilees  30.06.2020, 08:32
@floppydisk

Bei entsprechender "Entschlußfähigkeit" und der Vorlage der Kündigung spätestens morgen - ja. Nur so etwas macht man i.d.R. halt nur wenn man einen neuen Vertrag definitiv in der Tasche hat.

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Manu227 
Fragesteller
 30.06.2020, 08:35

Oh Entschuldigung, sie hat am 27.01.2020 dort angefangen 6 Monate probezeit.

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wilees  30.06.2020, 08:39
@Manu227

Also kann sie auch noch bis einschließlich Freitag 24.Juli mit 2-wöchiger Frist - kalendertäglich - kündigen. Wichtig dabei ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim AG.

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Im Arbeitsvertrag steht, wie lange die Kündigungsfrist ist. Ist immer unterschiedlich, bei manchen sind es vier Wochen und jeweils zum Monatsende, bei manchen zum 15. des Monats etc.

Das steht entweder im Arbeitsvertrag, alternativ wird dort auf einen Tarifvertrag oder das Gesetz verwiesen.

Sofern sie kündigt, muss sie daran denken, entweder persönlich die Kündigung abzugeben oder die Dauer des Postweges (per Einschreiben!) einzurechnen. Gezählt wird die Frist ab Tag der Zustellung. Bei Zeitarbeit würde ich immer persönlich abgeben und mir den Empfang mit Datum quittieren lassen.

1. Arbeitsvertrag lesen

2. Sie soll es ansprechen (wenn der andere Job wirklich sicher ist), die wenigsten stellen dir ein Bein, wenn sich eine neue Chance bietet.

In Arbeitsverträgen sind üblicher Weise Kündigungsfristen geregelt.

Günter